LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in VersicherungenLesedauer: 4 Minuten

Provisionen, Kostengrenzen, Honorarberatung So wollen die Grünen die Riester-Rente umbauen

Seite 2 / 3

Punkt 2: Erhöhung der Grundzulage

Erklärung: Die Höhe der Altersvorsorgezulagen hat sich seit 2008 nicht verändert. Dadurch findet laut den Grünen-Abgeordneten inflationsbedingt faktisch eine schleichende Erosion der Zulagenhöhe statt. Außerdem profitieren Menschen mit steigendem Einkommen stärker von der Förderung: Mit Steuererleichterungen sparen Vielverdiener mehr Geld ein, als Geringverdiener durch Zulagen hinzubekommen. Das führt dazu, dass gerade die von Altersarmut bedrohten Bevölkerungsschichten unter den Riester-Kunden unterrepräsentiert sind. „Angesichts der angestrebten Zielgenauigkeit der Maßnahme zur Förderung von Menschen mit geringem Einkommen ist eine Erhöhung der Grundzulage gegenüber einer Anhebung der Kinderzulage vorrangig“, schreiben die Abgeordneten.  

Punkt 3: Progression der Riester-Beitragssätze

Erklärung: Für Menschen mit kleineren Einkommen, die kein oder nur ein Kind haben, fordern die Grünen ermäßigte Beitragssätze. Der Beitragssatz steigt dabei sukzessiv mit zunehmendem Bruttogehalt. Der bisher allgemein zugrunde gelegte Wert von 4 Prozent soll also erst ab einer gewissen Einkommensgrenze gelten. Die Lücke, die durch geringere Einzahlungen der Geringverdiener entsteht, soll nach diesem Konzept über höhere Zulagen geschlossen werden. Denn die Zulagen sollen sich spiegelbildlich Beitragssatzmodell degressiv entwickeln.

Punkt 4: Extra-Rechnung für Beratungskosten

Erklärung: Die bisherigen Punkte betrafen ausschließlich das Riester-Produkt. Doch auch der Vertrieb - und dessen Kosten - spielen bei der Altersvorsorge eine wichtige Rolle. Um Interessenkonflikten vorzubeugen, fordern die Grünen-Politiker Offenlegungspflichten für Provisionen und andere Zuwendungen. Dabei gehen sie noch über die geltenden und geplanten gesetzlichen Anforderungen an die Provisionsoffenlegung hinaus. So sollen die Beratungskosten künftig in einer separaten Rechnung ausgewiesen werden. „Damit wird sichergestellt, dass die Kundin oder der Kunde realisiert, wie viel Geld sie oder er für die Beratung zahlt und welcher Betrag tatsächlich in die Altersvorsorge fließt.“ Die Aufsicht soll dabei bei der Bafin liegen.