LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten

Provisionsabgabeverbot, Honorarberatung & Co. IDD-Umsetzung: Das ändert sich für Versicherungsvermittler

Das Gebäude des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Berlin; Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel
Das Gebäude des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Berlin; Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel | Foto: BMWi/Michael Reitz

Provisionsverbot ist vom Tisch 

Versicherungsmakler können aufatmen: Das im Vorfeld befürchtete Provisionsverbot wird es laut dem Gesetzesentwurf nicht geben. 

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Versicherungen“ bleiben Sie auf dem neuesten Stand! Zweimal die Woche versorgen wir Sie mit News, Personalien und Trends aus der Assekuranz. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Provisionsabgabeverbot bleibt bestehen

Unterdessen wartet das Wirtschaftsministerium in seinem Gesetzesentwurf mit einer großen Überraschung auf: Das Provisionsabgabeverbot bleibt bestehen. In den vergangenen Jahren bestand das Verbot lediglich auf dem Papier. Erst vor wenigen Wochen erklärte das OLG Köln im Streit zwischen dem Fintech Moneymeets und einem Versicherungsmakler die anteilige Rückerstattung von Provisionen aus Versicherungsverträgen von Moneymeets an die Kunden für rechtlich zulässig. Dabei beriefen sich die Richter unter anderem auf eine Ankündigung des Finanzministeriums vom Dezember vergangenen Jahres, demnach das Provisionsabgabeverbot mit der Umsetzung der IDD-Richtlinie fallen sollte. 

Tipps der Redaktion