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Provisionsabgabeverbot, Honorarberatung & Co. IDD-Umsetzung: Das ändert sich für Versicherungsvermittler

Von in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten
Das Gebäude des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Berlin; Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel
Das Gebäude des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Berlin; Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel | Foto: BMWi/Michael Reitz
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Provisionsverbot ist vom Tisch 

Versicherungsmakler können aufatmen: Das im Vorfeld befürchtete Provisionsverbot wird es laut dem Gesetzesentwurf nicht geben. 

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Provisionsabgabeverbot bleibt bestehen

Unterdessen wartet das Wirtschaftsministerium in seinem Gesetzesentwurf mit einer großen Überraschung auf: Das Provisionsabgabeverbot bleibt bestehen. In den vergangenen Jahren bestand das Verbot lediglich auf dem Papier. Erst vor wenigen Wochen erklärte das OLG Köln im Streit zwischen dem Fintech Moneymeets und einem Versicherungsmakler die anteilige Rückerstattung von Provisionen aus Versicherungsverträgen von Moneymeets an die Kunden für rechtlich zulässig. Dabei beriefen sich die Richter unter anderem auf eine Ankündigung des Finanzministeriums vom Dezember vergangenen Jahres, demnach das Provisionsabgabeverbot mit der Umsetzung der IDD-Richtlinie fallen sollte. 

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