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Restschuldversicherungen Provisionsdeckel bald Thema im Kabinett

Das BMF-Gebäude im Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin
Das BMF-Gebäude im Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin: Das Ministerium will bald eine Gesetzesinitiative zum Provisionsdeckel in der Restschuldversicherung beim Bindeskabinett einreichen. | Foto: BMF/Hendel

Das Bundesfinanzministerium (BMF) kündigt an, in Kürze eine Gesetzesinitiative für eine Deckelung überhöhter Abschlussprovisionen in der Restschuldversicherung im Wege einer „Formulierungshilfe“ in das Bundeskabinett einbzuringen. Die Initiative sieht vor, die Provisionen auf maximal 2,5 Prozent der versicherten Darlehenssumme zu deckeln. Damit will das Ministerium „exzessive“ Provisionen bei den Restschuldversicherungen aus der Welt schaffen.

Der Vorschlag basiert maßgeblich auf einem bereits 2019 vorgestellten Referentenentwurf, der darüber hinaus auch einen Provisionsdeckel für die Lebensversicherung vorgesehen hatte. „Um eine politische Einigung im Bereich der Restschuldversicherung zu ermöglichen, wurden die Regelungen hinsichtlich der Lebensversicherung zunächst zurückgestellt“, berichtet das BMF. Das Ministerium sieht hier aber nach wie vor Handlungsbedarf, „um mögliche Fehlanreize durch überhöhte Provisionen zu vermeiden“.

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