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Vertriebsrecht EU-Regulierung: „Revisionsklausel erlaubt ein späteres Provisionsverbot“

Finanzwende-Aktivisten haben dem GDV symbolisch einen Pokal mit der Aufschrift  „Lobbyist Nr. 1“ überreicht.
Protestaktion gegen die Übermacht von Lobbyisten aus der Finanzdienstleistungsbranche auf die Politik: „Die EU-Kommission ist als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet“, kritisiert Verbraucherschützerin Britta Langenberg von der Bürgerbewegung Finanzwende. „Schon vor der Vorstellung ihrer Pläne knickt sie vor der Finanzlobby ein. | Foto: Bürgerbewegung Finanzwende e. V.

Ein vollständiges Provisionsverbot für Finanzberater wird es auf europäischer Ebene vorerst nicht geben: Wie berichtet, hat das die zuständige EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness in der vorigen Woche bekannt gegeben. Damit habe sie sich „dem Lobbydruck geschlagen“ gegeben, kommentieren Max Biesenbach und Sonia King von der weltweit tätigen Unternehmensberatung Simon-Kucher. 

„Spürbare Konsequenzen für Finanzdienstleister“ 

Dennoch ergeben sich „spürbare Konsequenzen für Finanzdienstleister und Verbraucher“, wie die beiden Branchenbeobachter aktuell berichten. Denn: „Zwei Äußerungen der EU-Finanzkommissarin vom vergangenen Donnerstag werden spürbare Konsequenzen für Finanzdienstleister und Anleger haben“, prognostizieren der Partner und die Senior-Direktorin.  

Maximilian Biesenbach
Maximilian Biesenbach © Simon-Kucher

Zum einen führte McGuinness ein voraussichtliches Verbot von Provisionen bei Execution-Only-Geschäften an, bei denen der Finanzdienstleister ohne jegliche Beratungsleistung eine reine Orderausführung übernimmt. Das betreffe insbesondere die im deutschen Markt der Online-Broker führenden Direktbanken sowie die so genannten Neobroker. 

Je nachdem, wie umfassend die EU-Kommission ein Provisionsverbot im Execution-Only-Geschäft auslege, wären beim Kauf eines Fonds anfallende Ausgabeaufschläge und jährlich wiederkehrende Bestandsvergütungen betroffen. Das gelte aber gegebenenfalls auch für die bei Neobrokern besonders relevanten Kickbacks, die beim Kauf börsengehandelter Indexfonds anfallen. 

Sonia King
Sonia King © Simon-Kucher

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„Sollten neben Execution-Only-Geschäften auch beratungsfreie Transaktionen vom Provisionsverbot betroffen sein, wäre insbesondere das Geschäftsmodell der Neobroker von diesem Schritt drastisch betroffen“, so Biesenbach und King. Mögliche Alternativen seien monatliche Abogebühren oder höhere Gebühren pro abgewickelter Transaktion. 

Doch nicht nur Direktbanken und Neobroker wären betroffen, auch klassische Filialbanken könnten die drastischen Auswirkungen auf ihr Geschäftsmodell spüren. Dann nämlich, wenn die EU-Kommission das Provisionsverbot auch auf beratungsfreie Geschäfte im Rahmen eines beratenen Wertpapierdepots anwendet, so Biesenbach und King weiter. 

Drastisch Folgen auch für klassische Filialbanken 

„Es ist heute weit verbreitete Praxis, dass Anleger beratene und beratungsfreie Transaktionen in einem einzigen Wertpapierdepot mischen. Ein Provisionsverbot für diese Transaktionen hätte eine deutlich stärkere Trennung dieser Geschäfte und auch eine unterschiedliche Bepreisung zur Folge, sollten die Filialbanken ihre Erträge sichern wollen.“ 

 

Und die laut McGuinness vorgesehene Revisionsklausel erlaube ein vollständiges Provisionsverbot zu einem späteren Zeitpunkt, betonen die Kölner Unternehmensberater. Die Folge: „Jedes Institut in Europa, das Kleinanleger im Wertpapiergeschäft betreut, wird nun einen Plan B erarbeiten müssen, um ein angepasstes Geschäftsmodell ausrollen zu können.“ 

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