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Honorarberatung
„Provisionsexzesse könnten auch ohne Provisionsverbot Vergangenheit sein“
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Honorarberatung „Provisionsexzesse könnten auch ohne Provisionsverbot Vergangenheit sein“

Europäische Kommission in Brüssel:
Europäische Kommission in Brüssel, die ein EU-weites Provisionsverbot vorerst fallen gelassen hat: BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke fordert von der Politik, „bessere Rahmenbedingungen für eine unabhängige, ergebnisoffene Honorarberatung“ zu schaffen. | Foto: Marco / Pexels

Ein Provisionsverbot für alle Finanzberater wird es zwar so schnell nicht geben. Wie berichtet, sind die von der zuständigen EU-Kommissarin Mairead McGuinness vorgeschlagenen Pläne erst einmal in der Schublade verschwunden. Doch die Ende Mai erwartete Kleinanlegerstrategie der EU-Kommission dürfte die Finanzbranche enger regulieren. Darauf hofft unter anderem der Bund der Versicherten (BdV), denn die Verbraucherschützer halten Provisionen nur für „einen Teil des Problems“, sagt BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke. „Provisionen heizen den Vertrieb von ungeeigneten Produkten wie Lebensversicherungen an und verhindern eine bedarfsgerechte Altersvorsorge.“ 

Stephen Rehmke ist Rechtsanwalt und Sprecher des BdV-Vorstands.
Stephen Rehmke © BdV

Die Kosten bei Lebensversicherungsverträgen belasten Verbraucher demnach unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Provisionen in die Abschluss- und Vertriebskosten einkalkuliert sind. Sicherlich würde ein Provisionsverbot in dieser Sparte dazu führen, dass die Verkaufszahlen „dieser für die Altersvorsorge ungeeigneten Produkte“ signifikant sinken, erwartet Rehmke. „Hilfreich wäre aber vor allem, die unabhängige Finanzberatung durch verbindliche Gebührenmodelle zu stärken. Und es ist höchste Zeit, sich die einseitige Förderung von Lebensversicherungen zu sparen“, kritisiert der Nachfolger von BdV-Lautsprecher Axel Kleinlein die bestehenden Steuervorteile. 

„Defizite in Altersvorsorge-Beratung allgegenwärtig“ 

Prof. Dr. Hartmut Walz lehrt an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein.
Hartmut Walz © Ulrich Bosetti, Aachen

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Doch hier macht sich der Verbraucherschützer nur wenig Hoffnung. Denn die EU-Finanzkommissarin McGuinness habe die Rücknahme ihres Vorstoßes damit begründet, dass ein „vollständiges Verbot von Vergütungsanreizen zum jetzigen Zeitpunkt zu viel Unruhe stiften könnte“. Rehmke: „Der Ausgang der Debatte ist ein Lehrstück über den Einfluss der Finanzlobby. Insbesondere deutsche Branchenverbände und Politiker warnten vor Beratungslücken, die Verbrauchern durch ein Provisionsverbot drohen würden.“ Er halte dieses Argument für nicht stichhaltig: „Die vermeintliche Beratung zielt hierzulande zumeist schlicht auf einen Verkauf von stark provisionierten Lebensversicherungsprodukten ab.“ 

„Die überwiegende Mehrzahl versicherungsgebundener Produkte ist im Ergebnis so renditeschwach, dass Kundinnen und Kunden nicht einmal die eingebrachte Kaufkraft zurückbekommen und ein viel zu geringes Zusatzeinkommen im Alter erhalten“, ergänzt Hartmut Walz. „Die im Provisionsvertrieb bevorzugten Produkte nehmen Versicherten nicht nur zu viel Butter vom Brot – oftmals fehlt sogar ein Teil des Brotes“, so der Verhaltensökonom an der Hochschule Ludwigshafen und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des BdV. Er fordert daher mehr Kostentransparenz bei Provisionen und verschärfte Bedingungen, unter denen Vergütungsanreize gesetzt werden dürfen. 

 

Die Aufsichtsbehörden müssten streng kontrollieren, wie gut die Versicherer diese Vorgaben erfüllen. Hoffnung hierauf gäben die jüngsten Pläne der deutschen Finanzaufsicht, den Vertrieb von Lebensversicherungen strenger zu kontrollieren: „Provisionsexzesse könnten auch ohne Provisionsverbot perspektivisch der Vergangenheit angehören.“ Rehmke: „Insbesondere muss die Bafin konkreter werden, wie die ‚intensivierte Aufsicht‘ aussehen soll, welche Sanktionen den Lebensversicherern und Vertrieben bei Verstößen drohen und wie Versicherte konkret vor wirtschaftlichen Schäden geschützt werden sollen.“ 

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