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Studie
Provisionsverbot bringt keine höheren Renditen
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Studie Provisionsverbot bringt keine höheren Renditen

BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter.
BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter: „Bei Fonds verhindern Verbote eine stärkere Beteiligung privater Anleger an den Kapitalmärkten.“ | Foto: BVI

Ein Provisionsverbot, wie es EU-Kommissarin Mairead McGuinness vorgeschlagen hat, bringt Privatanlegern keine höhere Rendite. Das zeigt eine BVI-Studie, für die Experten des Fondsverbands Daten der Europäischen Zentralbank und der englischen Statistikbehörde ausgewertet haben.

Hier erfahren Sie mehr über das Provisionsverbot

In England und den Niederlanden hat sich die Portfoliorendite infolge des dort vor rund zehn Jahren eingeführten Provisionsverbots laut den BVI-Experten nicht verändert. Ihnen zufolge haben andere Effekte die niedrigeren Kosten der provisionsfreien Produkte ausgeglichen. Für die unveränderte Portfoliorendite der Anleger gebe es mehrere Erklärungen. Zum Beispiel werden Vertriebskosten durch ein Provisionsverbot nicht reduziert, sondern gesondert gezahlt. Außerdem können sich durch eine Beratungslücke private Haushalte weniger an den Kapitalmärkten beteiligen, meinen die BVI-Experten.

 

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Den BVI-Experten zufolge investieren Privatanleger in England und den Niederlanden aufgrund des Provisionsverbots weniger in Fonds. Das Minus belaufe sich auf rund 340 Euro pro Kopf und Jahr. Auf Sicht von 30 Jahren und bei einer unterstellten Wertsteigerung von 6 Prozent pro Jahr summiere sich der Effekt auf eine Renditeeinbuße von rund 20.000 Euro, wenn das Geld stattdessen unverzinst auf Konten liegt.

BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter sagt über die Studienergebnisse:

„Bei Fonds verhindern also Verbote – nicht die Provisionsberatung – eine stärkere Beteiligung privater Anleger an den Kapitalmärkten. Das widerspricht allem, was die EU erreichen will.“

BVI-Experten haben für ihre Studie über das Provisionsverbot öffentliche Daten zu Bankeinlagen, Versicherungen, Pensionsfonds, Anleihen, Aktien und Investmentfonds für den Zeitraum von Anfang 1999 bis Ende März 2023 ausgewertet. Zur Ermittlung der Portfoliorendite haben sie die quartalsweise Veränderung des Geldvermögens um die jeweiligen Zu- und Abflüsse bereinigt. Durch den Aufbau der Studie haben die BVI-Experten laut eigener Aussage ausgeschlossen, dass länderspezifische Effekte wie verschiedene Altersvorsorgesysteme oder unterschiedliche Kapitalmarktrenditen vor und nach Einführung der Provisionsverbote als Folge der Verbote gewertet werden.

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