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Auf Ende Mai Provisionsverbot – Entscheidung vertagt

Beratungssituation
Handschlag in Geschäftsgespräch: Die EU-Kommission denkt darüber nach, den Finanzvertrieb enger zu reglementieren.

Die EU-Kommission hat ihre Sitzung zur Kleinanlegerstrategie vertragt. Damit wird auch die Entscheidung für oder gegen ein EU-weites Provisionsverbot erst später fallen: Am 24. Mai steht das Thema nun in Brüssel auf der Tagesordnung.

Die Entscheidung der EU-Kommission wird im Finanz- und Versicherungsvertrieb gespannt erwartet – denn ein EU-weites Provisionsverbot würde in die Geschäftsmodelle vieler Vermittlervertriebe eingreifen: Rückvergütungen durch produktauflegende Gesellschaften sind für die meisten Vertriebsunternehmen in Deutschland die Haupteinnahmequelle.

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Eine Alternative zur Provisionsvergütung ist die Bezahlung der Berater per Honorar oder Servicegebühr. Betrachtet man den hiesigen Vertriebsmarkt, so stecken solche Modelle anteilsmäßig allerdings noch in den Kinderschuhen.

Befürworter eines Provisionsverbots argumentieren, dass Vermittler eher auf ihre eigenen Einnahmen als auf das Kundenwohl schauten, wenn sie für den Verkauf von Produkten von den Gesellschaften entlohnt werden. Gegner betonen, dass die meisten Privatanleger hierzulande nicht dazu bereit wären, für Finanzberatung gesondert zu zahlen – oder dass sie sich Beratung dann nicht mehr leisten könnten. Mit einem Provisionsverbot wäre ein Großteil hiesiger Anleger somit von Finanzberatungsangeboten ausgeschlossen.

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