Beim Bundesverband Finanzdienstleistung AfW zeigt man sich erleichtert – und auch ganz offen dankbar: Das EU-Parlament und namentlich die Abgeordneten Markus Ferber (CSU) und Ralf Seekatz (CDU) hätten der Vermittlerschaft einen wichtigen Dienst erwiesen.

Zuvor hatte das EU-Parlament in seiner Plenarsitzung Ende April entschieden, dass die europäische Kleinanlegerstrategie (RIS) kein Provisionsverbot für Finanz- und Versicherungsvermittler enthalten soll. Im Gegensatz zum ursprünglichen RIS-Entwurf der EU-Kommission soll sie auch kein teilweises Provisionsverbot für sogenannte Execution-only-Geschäfte enthalten. Darüber hinaus zeigt man sich beim AfW jedoch auch über eine weitere Entscheidung erleichtert: Das EU-Parlament hat ein entscheidendes Rechtsdetail geklärt. Dieses war in deutschen Vermittlerkreisen zuvor intensiv diskutiert worden.

Von Anfang an: Das EU-Parlament hat in seiner Sitzung Ende April den Vorschlag zur RIS angenommen, den der parlamentarische Wirtschafts- und Währungsausschuss (Econ) zuvor intern ausgehandelt hatte. Dabei beseitigten die Parlamentarier einen rechtlichen Stolperstein, der den provisionsbasierten Versicherungsvertrieb potenziell bedrohte, wie man es unter Vermittlervertretern wahrnahm.

Geschäftsmodell von Versicherungsmaklern bedroht 

Was im Vermittlerkosmos zu Unmut geführt hatte, war folgender Passus, den die EU-Kommission in ihren RIS-Vorschlag geschrieben hatte: Ein Versicherungsvermittler, der seinen Kunden sage, er erbringe unabhängige Beratung, dürfe keine Provisionen oder sonstige nicht monetäre Vorteile von Produktgebern annehmen.

In dem Kommissionentwurf seien „U-Boote versteckt“, kritisierte Rechtsanwalt Martin Klein, Chef des Vermittlerverbands Votum. Unter allen Vermittlern sah man konkret die Versicherungsmakler in ihrem Geschäftsmodell bedroht.

In Teilen der deutschen Vermittlerschaft kam daraufhin die Interpretation auf, dass sich  Versicherungsmakler – die qua Status an keinen bestimmten Produktemittenten gebunden sind – sich fortan ihren Kunden gegenüber explizit als nicht unabhängig vorstellen müssten. In der Frage wurden sogar zwei Rechtsgutachten beauftragt. Von außen betrachtet erweckte der Disput unter verschiedenen Vermittlervertretern mitunter den Eindruck, als werde nicht allein über Provisionen diskutiert, sondern auch darüber, ob nun Makler oder Versicherungsvertreter die besseren Vermittler seien.

Das Problem, das die EU-Kommission mit Blick auf die Zuschreibung „unabhängige Beratung“ aufgeworfen hatte, blieb indessen ungelöst.

 

Bis Ende April. Da bot das EU-Parlament eine Lösung an. Die Parlamentarier Ferber und Seekatz setzten sich innerhalb des Wirtschafts- und Währungsausschusses (Econ) dafür ein, dass im RIS-Entwurf des Parlaments präzisiert wurde: „Dieser Absatz hindert Versicherungsvermittler, die aufgrund ihres Rechtsstatus als unabhängig eingestuft werden, nicht daran, sich als nicht vertraglich an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden darzustellen, wenn sie darauf hinweisen, dass sie Anreize erhalten.“ Die etwas umständliche Formulierung sollte klarstellen, dass Makler auch weiterhin ihren ungebundenen Status gegenüber Kunden hervorheben und gleichzeitig Provisionen empfangen dürften.

Für Vermittlerkreise und auch Lobbyverbände, denen daran gelegen ist, den Status quo bei der Provisionsvergütung aufrechtzuerhalten, beseitigt der Parlaments-Entwurf eine Rechtsunsicherheit in einer entscheidenden Frage – nämlich der des Vergütungsmodells, das die Mehrheit der deutscher Vermittlerbetriebe für sich gewählt hat: das Provisionsmodell.

Für den AfW war das offenbar Grund genug, den Einsatz der Parlamentarier Ferber und Seekatz im Interesse der Vermittler noch einmal explizit hervorzuheben – auch wenn dies weitere Kritik an der Nähe von Politik und Finanzvertriebslobby befeuern könnte: „Als AfW möchten wir uns im Namen aller Versicherungsmaklerinnen und -makler bei Herrn Markus Ferber bedanken, dass er unsere Kritik von Anfang an ernst genommen hat und natürlich für seinen Einsatz im Europäischen Parlament bei der Verhandlung der Retail Investment Strategy.“ Ferbers Einsatz könne bewirken, dass Versicherungsmakler weiterhin Provisionen vereinnahmen dürften. An anderer Stelle wird auch Seekatz lobend erwähnt.

Ferber selbst sagte gegenüber dem AfW: „Das Ziel unseres Änderungsantrages war es, die Möglichkeit zur unabhängigen Beratung zu sichern und die bestehende Rechtslage zu wahren.“ 

RIS könnte 2026 in Kraft treten  

Der AfW weist gleichzeitig daraufhin, dass der Parlamentsentwurf zur RIS nun noch mit den beiden anderen EU-Trilogpartnern, Kommission und Rat, abgestimmt werden muss. Die Verhandlungen im Rat sind noch nicht abgeschlossen. Ferber erinnert: „Die Zukunft dieses Änderungsantrags hängt nun von den weiteren Diskussionen der EU-Finanzminister ab, und es gibt noch viele Unwägbarkeiten." Dass indessen die Ländervertreter noch einen Turnaround anstoßen und ihrerseits ein Provisionsverbot fordern könnten, gilt als unwahrscheinlich.

Mit dem Beginn der Trilogverhandlungen rechnet der EU-Parlamentarier im Spätsommer. Zu dem Zeitpunkt wird das dann neu gewählte EU-Parlament seine Arbeit aufnehmen. „Ich bin zuversichtlich, dass wir vor Jahresende eine politische Einigung erzielen können", sagt Ferber.

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Der AfW rechnet aktuell damit, dass die fertig abgestimmte RIS im ersten Quartal 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Im dritten Quartal 2026 würde sie dann in Kraft treten.

Was das kommende Gesetzespaket allerdings hinsichtlich des teilweisen Provisionsverbots, das die Kommission fordert, enthalten wird, muss der Trilog erst noch klären. Ebenso wird zu klären sein, ob das Thema Provisionen drei Jahre nach Inkrafttreten der RIS noch einmal von Grund auf neu verhandelt werden muss. Dies hatte die EU-Kommission in ihrem Entwurf gefordert. 

Provisionsverbot abgewendet – oder etwa doch nicht? 

Aus der Vermittlerbranche selbst ist unterdessen zu hören: Selbst einige traditionell provisionsbasierte Großvertriebe stellen sich mittlerweile darauf ein, dass ein umfassendes Provisionsverbot wenn nicht sofort, so doch mittelfristig noch kommen könnte. In der gesamten EU.