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Finanzvertrieb Provisionsverbot mit Nebenwirkungen

Passanten vor einem Louis-Vuitton-Geschäft in London: Was ein Provisionsverbot für den Finanzvertrieb bedeutet, zeigt sich in Großbritannien.
Passanten vor einem Louis-Vuitton-Geschäft in London: Was ein Provisionsverbot für den Finanzvertrieb bedeutet, zeigt sich in Großbritannien. | Foto: imago images/ZUMA Press

Die Gretchenfrage trägt die Nummer 50. Und sie kommt, ganz im Kontrast zur Sprengkraft, die ihr innewohnt, recht umständlich daher: „Halten Sie es für sinnvoll, ein völliges Verbot von Anreizen einzuführen, um den Zugang zu unabhängiger Anlageberatung zu verbessern?“ Kein Vertun, da ist es wieder: das Thema „Provisionsverbot“.

Die Frage kommt von der Europäischen Kommission. Sie ist Bestandteil eines 94 Fragen starken Katalogs, den Interessenvertreter der europäischen Finanzbranche Anfang des Jahres erhalten haben. Die Kommission will herausfinden, was die Richtlinie Mifid II seit ihrem Start 2018 bewirkt hat und welche Regeln überarbeitet werden sollten.

Ein generelles Provisionsverbot bei Finanzdienstleistungen, gültig für alle EU-Mitgliedsstaaten, gibt es aktuell nicht. Bislang entscheiden die Länder für sich selbst, wie sich ihr nationaler Finanzvertrieb vergüten lassen darf. Der europäische Gesetzgeber fordert lediglich, dass die Bezahlung der Berater dem Interesse der Kunden nicht zuwiderlaufen darf. Außerdem sollen die Kunden erfahren, von wem genau und wie viel Geld ihr Berater empfängt.

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In Deutschland dürfen sich Berater in einem abgesteckten Rahmen weiter mit Provisionen vergüten lassen. Einzig bei der Dienstleistung Vermögensverwaltung und in der Honorar-Anlageberatung ist das nicht erlaubt. Andere Länder sehen die Sache enger. Großbritannien etwa hat vor sieben Jahren ein Provisionsverbot eingeführt. Jemand, der den Übergang in die neue Welt vor Ort miterlebt hat, ist Gerd Kommer. Der Honorar-Finanzanlagenberater wohnte und arbeitete damals in London.

Der Wandel sei für ihn als Privatkunden einer Bank deutlich spürbar gewesen, berichtet Kommer. Vor dem Stichtag habe sich die kontoführende Bank regelmäßig bei ihm gemeldet und Kredit- und Anlagevorschläge unterbreitet. Das habe am 31. Dezember 2012 schlagartig aufgehört. An diesem Tag trat mit dem RDR („Retail Distribution Review“) das Provisionsverbot in Kraft. Um Kommers Beobachtung mit einer Zahl der britischen Finanzaufsicht FCA zu unterfüttern: Die Zahl der Berater in Banken und Bausparkassen brach zwischen 2012 und 2014 um mehr als 50 Prozent ein.

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