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Finanzvertrieb Provisionsverbot mit Nebenwirkungen

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Der RDR verlangt, dass Berater ihre Vergütung direkt und transparent mit den Kunden vereinbaren müssen. Auch die Anforderungen an die Qualifikation von Beratern sind strenger geworden. Von einem generellen Provisionsverbot in Großbritannien zu sprechen, ist allerdings nicht ganz richtig. Denn das Verbot bezieht sich lediglich auf den Bereich Vorsorge, also auf Fonds und kapitalbildende Versicherungen.

In anderen Gefilden des Finanzmarkts dürfen sich Berater weiter vom Produktanbieter bezahlen lassen. Seit 2013 ist der Anteil provisionsbasierter Vergütung im Bereich Finanzanlagen in der Tat deutlich zurückgegangen. Anders sieht es zum Beispiel bei der Baufinanzierung aus. Hier erleben Provisionen sogar eine Renaissance (siehe Grafik unten). Dasselbe Phänomen beobachtet die FCA auch bei nicht investmentbasierten Versicherungsprodukten.


Was haben Kritiker an provisionsbasierter Beratung eigentlich auszusetzen? Wenn Berater Geld für die Vermittlung eines Produkts zum Beispiel von einer Fondsgesellschaft erhalten, würden sie ihren Kunden tendenziell zu solchen Fonds raten, bei deren Verkauf für sie selbst am meisten herausspringt, lautet die Befürchtung. Berater stünden dann nicht mehr im Lager der Kunden, sondern verfolgten eigene Interessen.

Gerd Kommer teilt diese Kritik: „Interessenkonflikte sind die Pest der Finanzbranche.“ In seiner Münchner Firma Gerd Kommer Invest ist Kommer mit einer Lizenz nach Paragraf 34h (h wie „Honorar“) Gewerbeordnung unterwegs. Diese Zulassung klammert den Empfang von Provisionen von vornherein aus. Sie lässt auch keine Mischformen von Vergütung zu – etwa honorarbasierte Beratervergütung für größere Anlagesummen und Provisionen für das kleine Geld.

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