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AfW-Hauptstadtgipfel Provisionsverbot kommt neu aufs Tapet

Finanzberatungsgespräch
Finanzberatungsgespräch: Auf EU-Ebene ist das Thema Provisionsverbot für den Finanzvertrieb neu im Gespräch. | Foto: Pexels/Kindel Media

Der jüngste Hauptstadtgipfel des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW stand einmal mehr im Zeichen der drängenden Fragen, die die deutsche Finanzberaterbranche umtreiben. Im Zentrum ein Thema, das schon lange wie ein Damoklesschwert über der Branche schwebt: Wird es ein generelles Provisionsverbot geben? „Nach dem Provisionsrichtwert ist vor einem möglichen Provisionsverbot“, warnte AfW-Vorstand Frank Rottenbacher laut einem hauseigenen Bericht des AfW über die Veranstaltung.

Hintergrund: Auf EU-Ebene wird offenbar darüber diskutiert, in den provisionsbasierten Finanzvertrieb einzugreifen.

Zwar hatte auf nationaler Ebene erst kürzlich ein Vertreter der deutschen Finanzaufsichtsbehörde Bafin durchblicken lassen, dass man die angedachte Idee eines Provisionsdeckels beim Vertrieb von Lebensversicherungen aufgegeben habe. Die Bafin plane keinen „Angriff auf den provisionsbasierten Vertrieb“. Man wolle lediglich sogenannte Ausreißer einfangen – und bei Anbietern besonders kostenintensiver Produkte punktuell genauer hinsehen. Auch in dem kurz darauf veröffentlichten Entwurf eines Merkblatts zu Wohlverhaltenspflichten im Finanzvertrieb hatte die Bafin weder einen Provisionsdeckel noch einen Richtwert erwähnt.  

Damit ist das Thema aber offenbar nicht vom Tisch: In Brüssel sei ein EU-weites Provisionsverbot für die Anlageberatung im Rahmen von Mifid II durchaus im Gespräch, berichtet jetzt der AfW. Möglicherweise schon im Januar könnte die EU-Kommission hierzu einen Verordnungsentwurf vorlegen.

Vor diesem Hintergrund fordert AfW-Chef Rottenbacher: „Die deutsche Haltung zu dem Thema muss klar und eindeutig sein und auch in Brüssel kommuniziert werden.“

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Auf dem AfW-Hauptstadtgipfel äußerte sich unter anderem auch Carsten Brodesser zu dem Thema. Brodesser trat dort ebenso wie die Bundestagsabgeordneten Anja Schulz und Florian Toncar (beide FDP) sowie Frauke Heiligenstadt (SPD) als Spezialist für Finanzpolitik auf.

Der provisionsgestützte Vertrieb sei „der fairste und gerechteste Weg eine Vertriebsleistung darzustellen“, fasst der AfW aus Brodessers Redebeitrag zusammen. Brodesser sagte über die Verbotsinitiative auf EU-Ebene. „Es wird spannend zu sehen, wie sich Deutschland und Finanzminister Lindner am Ende dazu positionieren“. Er wolle sich dafür einsetzen, „dass provisionsgestützter Vertrieb auch weiterhin möglich bleibt". 

Ein Provisionsdeckel beziehungsweise -verbot würde die Vergütung, die beim Verkauf eines Anlageprodukts vom Produktgeber an den Vertrieb fließt, eingrenzen beziehungsweise unterbinden. Für die deutsche Vermittlerbranche ist das ein rotes Tuch: Im Falle einer Provisionsdeckelung könnten Vermittler vielerorts nicht mehr kostendeckend arbeiten, wird befürchtet.

Ein Provisionsverbot bedrohe zusätzlich das Geschäftsmodell vieler Finanzvermittler. Denn dort fließt bei Vertragsabschlüssen zwar immer seltener eine Abschlussprovision. Allerdings sind Bestandsprovisionen, also laufende Vergütungen der Produktgeber an den Vertrieb, weiter sehr verbreitet. Dass Kunden ihren Berater für dessen Leistungen auch direkt bezahlen könnten, sei Kunden schwer vermittelbar, heißt es oft aus dem Finanzvertrieb. Finanzkunden hierzulande seien es anders gewohnt.   

Einige Länder haben Provisionen im Finanzvertrieb schon vor Jahren verboten. So dürfen in Großbritannien und den Niederlanden bereits seit 2013 keine Kickbacks mehr von Finanzproduktgebern an den Vertrieb fließen.

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