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Aktualisiert am 27.08.2018 - 13:14 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 10 Minuten

Provisionsverbot kontraproduktiv Das sagen Fondsvertriebs-Chefs über Mifid II

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Martin Dilg und Gunnar Knierim (v. li.), Vertriebsdirektoren von AB 

Welche positiven und welche negativen Auswirkungen könnte Mifid II haben? Und welche konkreten Folgen sehen Sie für den Fondsvertrieb?

Martin Dilg: Die Offenlegung von Kosten und Gebühren unter Mifid II bietet Investoren verbesserte Informationen und Vergleichbarkeit. Das Verbot, Zahlungen und Anreize aus dem Vertrieb über unabhängige Finanzberater einzubehalten, wird Auswirkungen auf die Industrie haben. Dies könnte aber auch in technologiegetriebenen Veränderungen resultieren und zu neuen Vertriebs- und Beratungsmodellen führen. Es sollte jedoch auch für verbesserte Transparenz bei Investoren sorgen, egal ob die Beratung von unabhängigen oder angegliederten Beratern stammte.

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Teil des Mifid-ll-Regulierungskomplexes ist die sogenannte Product Governance: Fondsanbieter müssen prüfen und veröffentlichen, ob und welche Produkte für welche Zielgruppen geeignet sind. Eine Definition der Zielgruppen steht noch aus. Was würden Sie dem Gesetzgeber raten: Was wäre eine sinnvolle Zielgruppen-Definition?

Gunnar Knierim: Wir verfolgen sehr genau die Entwicklung der Regulierung und den Einfluss auf unser Geschäft in Europa. Unser Fondsvertrieb erfolgt vornehmlich über Maklerpools, Fondsberater und Privatbanken. Somit werden unsere Produkte also auf verschiedenste Weise und mit unterschiedlichsten Zielen eingesetzt.

Wir arbeiten kontinuierlich mit unseren Partnern zusammen, um sicherzustellen, dass die Produkte den beabsichtigten Zweck zu jeder Zeit erfüllen. Uns geht es darum, Lösungen zu entwickeln und anzubieten, die es Beratern und Vermögensverwaltern ermöglichen, den steigenden Bedürfnissen ihrer Kunden gerecht zu werden.

Es wäre unvorteilhaft, wenn die Zielgruppeneignung nicht anerkennt, dass ein Produkt in Kombination mit anderen Lösungen den Bedürfnissen einer Gruppe gerecht wird. Dies gilt auch dann, wenn das Produkt für sich allein genommen für diese Zielgruppe nicht hundertprozentig geeignet erscheint.

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