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Nach Kritik an Provisionsverbots-Studie
BVI kontert Vorwürfe von Regensburger Finanzprofessor
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Von in RegulierungLesedauer: 4 Minuten
BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter
BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter: Der Fondsverband verteidigt seine Studie zum Thema Provisionsverbot. | Foto: BVI

Der deutsche Fondsverband BVI verwahrt sich gegen Vorwürfe des Regensburger Finanzprofessors Steffen Sebastian: Dieser hatte im Rahmen einer Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestags einer Studie aus dem Hause BVI fachliche Fehler bescheinigt. In der Studie ging es um das viel diskutierte Thema Provisionsverbot.

Ein Fazit der Studie, die der BVI im vergangenen August vorgelegt hatte, war, dass private Haushalte unter einem Provisionsverbot keine höheren Renditen erzielen würden – wie es sich Befürworter eines solchen Verbots gemeinhin erhoffen. Vielmehr habe ein Provisionsverbot keinen Einfluss auf die Portfoliorenditen. Dagegen habe das Verbot eine andere, ungewollte Nebenwirkung: Privatanleger investierten dann weniger Geld in Fonds, hieß es damals vom BVI.

Auf der Anhörung des Bundestagsausschusses wurde nun Kritik an der Studie laut: Der BVI habe eine „selektive Datenauswahl“ betrieben. Die Studie sei „in wissenschaftlicher Hinsicht nicht haltbar“, warf Steffen Sebastian vom Center for Finance der Universität Regensburg dem Fondsverband vor.

BVI verteidigt Studien-Setting 

Der Fondsverband konterte daraufhin mit einer Stellungnahme: Man habe die Situation in 13 europäischen Ländern analysiert, die für 90 Prozent des privaten Geldvermögens in der EU inklusive Großbritanniens stünden. „Die Konzentration auf diese Länder minimiert mögliche Fehlerquellen und verbessert die Qualität der Schätzung“, heißt es weiter. Außereuropäische Länder habe man wegen mangelnder Vergleichbarkeit nicht untersucht. „Der enge Fokus hilft uns, unsere Ergebnisse fachlich korrekt zu analysieren“, verteidigt der BVI seine Herangehensweise.

 

Gleichzeitig wirft der Fondsverband den Regensburger Forschern Intransparenz vor: „Anders als Professor Sebastian legen wir sowohl unser Studienkonzept als auch die Daten umfassend offen und stellen uns dem wissenschaftlichen Diskurs.“ Fragen der Regensburger Forscher habe der BVI im vergangenen Jahr beantwortet – ohne eine Rückmeldung erhalten zu haben. Auch das Angebot eines fachlichen Austausches zwischen den Regensburger Forschern und dem BVI sei unbeantwortet geblieben. Der Fondsverband habe auch keinen Einblick in die Datenbasis der Regensburger erhalten, beklagen sich die Frankfurter.

„Wir beteiligen uns gern am offenen Diskurs über den richtigen Ansatz, um die Debatte um ein Provisionsverbot in der Europäischen Union mit empirischer Evidenz zu unterlegen“, heißt es in der Stellungnahme des Fondsverbands.

Regensburger Studie kam zu anderem Ergebnis 

Ebenfalls im vergangenen Jahr, wenige Monate vor Veröffentlichung der BVI-Studie, hatte Finanzprofessor Sebastian zusammen mit Forscherkollegen selbst eine Studie zum Thema Provisionsverbot vorgelegt. Diese war zu einem konträren Ergebnis gekommen: Das Vermögen von Privatanlegern sei in Ländern, in denen ein Provisionsverbot herrsche, signifikant stärker gewachsen als anderswo. Die Forscher führten  eine konkrete Zahl ins Feld: Der jährliche Renditeunterschied liege bei immerhin 1,7 Prozent.

Die Regensburger Studie fand in Deutschland viel Beachtung. Seit die Ergebnisse vorliegen, unterlegen Befürworter eines Provisionsverbots mit ihr regelmäßig ihre Argumentation.  

Provisionen im Finanzvertrieb – ein umkämpftes Thema 

Die provisionsbasierte Vergütung im Finanzvertrieb ist in Deutschland ein heiß diskutiertes Thema. Das Gros des hiesigen Finanz- und Versicherungsvertriebs arbeitet mit Provisionen, also mit Rückvergütungen der Produktgeber beim Verkauf der Produkte. Gegner dieser Vergütungsart argumentieren, dass Berater dadurch verleitet würden, bei der Produktauswahl nicht das Wohl der Kunden, sondern vor allem die eigenen Einkünfte im Blick zu haben. Befürworter des Vergütungssystems argumentieren, dass Provisionen ein langjährig gut funktionierendes System am Laufen hielten. Provisionen würden gerade Kleinanlegern den Zugang zu Finanzberatung erleichtern.

Das Thema Provisionsverbot steht aktuell auch auf EU-Ebene zur Debatte. Die EU-Kommission hat im Rahmen ihrer aktuell abzustimmenden Kleinanlegerstrategie ein vollständiges Provisionsverbot zwar ausgeklammert. Das Thema wolle man jedoch in Zukunft regelmäßig neu prüfen, hat EU-Kommissarin Mairead McGuinness in Aussicht gestellt.

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