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Von Lesedauer: 7 Minuten
Beratungsgespräch
Beratungsgespräch: Die EU-Kommission diskutiert erneut ein Provisionsverbot in der Finanzberatung. | Foto: Imago Images / Westend61

Die immer wieder wiederaufflammende Diskussion um ein Provisionsverbot wird sich durch das laufende Jahr ziehen. Häufig wird das Thema jedoch sehr emotional und polemisch diskutiert. Wir beobachten, dass dies Berater zusätzlich verunsichert. Daher wäre es ratsamer, die Vergütung von professioneller und umfassender Beratung nicht durch regulatorische Verbote zu steuern. Stattdessen müssen die in der Praxis bewährten Systeme durch die Zusammenarbeit aller Marktakteure weiterentwickelt werden. Denn Tatsache ist: Sowohl Provisions- als auch Honorarberatung haben ihre Daseinsberechtigung. Bei einer transparenten Beratung und dem gleichberechtigten Nebeneinander von Provisionen und Honoraren regelt dann letztlich der freie Markt, welche Vergütungsform gewählt wird und das zum Vorteil aller am Prozess Beteiligten.

 Die mediale Präsenz der Debatte trägt dazu bei, dass die Honorarberatung immer mehr in das Bewusstsein von Maklern rückt. Sie befassen sich vermehrt mit dem Einstieg in die Honorarberatung. Aus unserer Sicht ist das nicht nur eine logische Konsequenz, sondern ein wichtiger Schritt. Makler sind Unternehmer und sollten vorausschauend handeln. Das bedeutet, dass sie durchaus darüber nachdenken sollten, ihr Geschäftsmodell um die Beratung und Vermittlung auf Honorarbasis zu erweitern. Die IDD-Gesetzgebung erlaubt explizit ein hybrides Geschäftsmodell, das Versicherungsmaklern und ihren Kunden je nach Bedarf und Produkt die Freiheit lässt, sich für eine honorar- oder eine provisionsbasierte Lösung zu entscheiden. Gerade dieses Nebeneinander von Honorar- und Provisionswelt findet aus unserer Beobachtung heraus das wachsende Interesse der Maklerschaft.

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