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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 2 Minuten

Prozessfalle für Anlagevermittler Was tun bei Streitverkündung?

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Streitverkündung zuerst unverzüglich der VSH-Versicherung anzeigen

Anlageberater-/-vermittler, denen der Streit verkündet wird, sollten daher die Streitverkündung zuerst unverzüglich ihrer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (VSH) anzeigen. Die Versicherung entscheidet dann, ob ein anwaltlicher Beistand erforderlich ist. Besteht keine VSH, so sollte der Vermittler/Berater eigenständig einen Rechtsanwalt hinzuziehen, damit seine Interessen in dem Prozess optimal vertreten werden. 

Keinesfalls sollten Vermittler/Berater nur auf den Rat von Anlegeranwälten vertrauen. Diese müssen ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten verfolgen – und das sind in diesen Fällen allein die Endkunden der Vermittler/Berater. Schließt sich ein Vermittler/Berater dem Vortrag seiner Kunden – womöglich aus falsch verstandener Solidarität – leichtfertig an, riskiert er nicht nur seinen Versicherungsschutz, sondern im Innenverhältnis sogar eine Alleinhaftung.

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