Wer einen Rechtsstreit führen will, braucht einen langen Atem – und oft auch tiefe Taschen. Genau hier setzt die Prozessfinanzierung an: Ein Dritter übernimmt die Kosten des Verfahrens und trägt das Risiko, im Erfolgsfall erhält er dafür eine Beteiligung am Erlös.

Als Dienstleistung für Kläger ist die Prozessfinanzierung hierzulande durchaus etabliert. Internationale Anbieter wie Burford Capital, Omni Bridgeway und Deminor sind auf dem Gebiet seit Jahren aktiv, ebenso wie die Bonner Foris AG, die das Geschäft seit 1998 betreibt. Weniger bekannt und noch neu in Deutschland ist dagegen, dass Prozessfinanzierung auch eine Anlageklasse sein kann. 

Frederick Iwans, Vorstand von Foris, und Michael Nagy vom Wiener Asset Manager Centris Capital wollen das ändern. Gemeinsam haben beide Gesellschaften den „Foris Centris Prozessfinanzierungsfonds I“ (ISIN: LI1382852914 (A) und LI1382852922 (B)) aufgelegt, einen Alternativen Investmentfonds mit Domizil in Liechtenstein. Foris bringt das juristische Netzwerk mit, Centris die Erfahrung im Fondsmanagement.

Im Gespräch erläutern sie, wie Prozessfinanzierung als Investment funktioniert, warum die Kostenstruktur des deutschen Rechtssystems dafür besonders attraktiv ist und welche Vorteile die Asset-Klasse für Anleger parat hält.

Die Gesellschaft Foris ist seit fast 30 Jahren in der Prozessfinanzierung tätig. Was hat Sie bewogen, das Modell jetzt erstmalig über einen Fonds zu öffnen?

Frederick Iwans: Die Nachfrage nach Finanzierung übersteigt unser vorhandenes Kapital deutlich. In den letzten Jahren haben wir deshalb immer wieder attraktive Fälle ablehnen müssen. Also haben wir uns gefragt: Warum kopieren wir nicht, was amerikanische Prozessfinanzierer seit etwa zehn Jahren erfolgreich machen, nämlich außenstehende Investoren daran beteiligen? Gemeinsam mit der Centris Capital AG aus Wien haben wir im vergangenen Jahr einen Fonds aufgelegt. Wir befüllen ihn derzeit sowohl mit Kapital als auch mit Fällen.

Für Leser, die damit noch nicht vertraut sind: Wie funktioniert die Prozessfinanzierung eigentlich?

Iwans: Einfach gesagt: Ein Kläger hat einen rechtlich aussichtsreichen Anspruch, kann oder will das Verfahren aber nicht selbst finanzieren – weil ihm das Geld fehlt, oder weil er das Risiko nicht in der eigenen Bilanz haben möchte. Wir als Prozessfinanzierer übernehmen dann die gesamten Kosten des Verfahrens: Anwaltshonorare, Gutachter, Gerichtsgebühren. Im Gegenzug erhalten wir eine Erfolgsbeteiligung.

Wie hoch ist die?

Iwans: Typischerweise zwischen 25 und 35 Prozent des erstrittenen Betrags – aber nur, wenn der Fall gewonnen wird oder es zu einem vorteilhaften Vergleich kommt. Geht der Fall verloren, verlieren wir unseren gesamten Einsatz. Das komplette finanzielle Risiko liegt also bei uns als dem Prozessfinanzierer.

Michael Nagy: Diese Asymmetrie macht das Thema für Investoren interessant: Die Kosten, die man in Anwälte oder Gutachter steckt, sind im Verhältnis zum Erlöspotenzial überschaubar und kalkulierbar. Das Erlöspotenzial hängt dagegen am Streitwert. Das kann ein Vielfaches der eingesetzten Mittel sein. Sie kaufen ja kein klassisches Asset, sondern finanzieren eine Dienstleistung – und partizipieren an einem Anspruch, der um ein Vielfaches größer ist als der Einsatz.

Wer einsteigt, muss das Kapital für eine gewisse Laufzeit parken können.

An wen richtet sich der neue Fonds?

Nagy: Rechtlich gesprochen an professionelle Marktteilnehmer – das können größere Stiftungen oder institutionelle Investoren sein, keine Privatkunden. Der Grund ist die Illiquidität. Prozessfinanzierung ist keine Coca-Cola-Aktie, die man am nächsten Tag wieder verkaufen kann. Das Geld fließt erst zurück, wenn ein Verfahren entschieden ist. Wer einsteigt, muss das Kapital also für eine gewisse Laufzeit parken können.

Was genau enthält der Fonds?

Iwans: Wir haben aktuell vier Fälle im Portfolio, Ziel sind 20 bis 25 Fälle in den nächsten zweieinhalb Jahren. Verfahren dauern im Schnitt viereinhalb Jahre, manche gehen auch schneller durch, wenn man sich vergleicht. Bei einer Fondslaufzeit von sieben Jahren – plus zwei optionalen Verlängerungsjahren – müssen wir nach etwa drei Jahren aufhören, neue Fälle einzuwerben, damit die Verfahren bis zum Laufzeitende weitgehend abgeschlossen sind. Unser durchschnittliches Investment pro Fall liegt bei rund zwei Millionen Euro.

Nach welchen Kriterien wählen Sie Fälle aus?

Iwans: In 25 Jahren haben wir bei der Foris 15.000 Fälle geprüft und 1.000 finanziert, die Ausschussquote liegt also bei weit über 90 Prozent. Für den Fonds gelten die gleichen hohen Anforderungen: Der Fall muss rechtlich stark sein, die Gegenseite muss bonitätsmäßig in der Lage sein, nach vier, fünf Jahren tatsächlich zahlen zu können. Jeder Fall ist im Grunde ein Business Case, den wir durchmodellieren. Für den Fonds fokussieren wir uns auf wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten mit Streitwerten ab 25 Millionen Euro.

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Iwans: Ein Klassiker sind Kartellschäden. Wenn Kartelle rechtskräftig festgestellt und mit Bußgeldern sanktioniert wurden, melden sich häufig Kartellgeschädigte als Gruppe, um Schadenersatz von den Kartellanten einzuklagen. Bei illegalen Preisabsprachen großmals über Jahre getätigt wurden. Da kommen mitunter achtstellige Millionensummen zusammen. Solche Konstellationen gibt es bei allen möglichen Produkten – zum Beispiel bei LKWs, Lachs, Glas, Zement oder Wurst. In der Regel werden die Ansprüche gebündelt in einem großen Verfahren eingeklagt.

Was wir auch häufig vorgelegt bekommen, sind Ansprüche aus Patentverletzung. Hier macht der rechtmäßige Erfinder und Patentinhaber Forderungen gegen Unternehmen geltend, die das patentierte Verfahren unrechtmäßig nutzen und damit viel Geld verdienen, während der Erfinder leer ausgeht – eine klassische David gegen Goliath-Situation. Oder Post-M&A Streitigkeiten, beispielswiese wenn sich die Parteien nach Erwerb eines Unternehmens nicht über eine Kaufpreisanpassung einigen können.

Nagy: Es gibt eine Besonderheit im deutschen Recht: Ab einem Streitwert von 30 Millionen Euro sind die Prozesskosten in Deutschland gedeckelt. Das Kostenrisiko steigt also nicht proportional zum Streitwert. Für einen Prozessfinanzierer ist das sehr attraktiv.

Wie stoßen Sie überhaupt auf die Fälle?

Iwans: Zu 95 Prozent über Anwälte, würde ich sagen. Die Foris hat in zweieinhalb Jahrzehnten ein Netzwerk von über 1.000 Anwältinnen und Anwälten aufgebaut, Großkanzleien in ganz Europa. Die wissen, was wir nehmen und was nicht, und haben schon ein Gefühl dafür, wie wir Fälle aufbereitet haben wollen. Das ist eigentlich das größte Kapital, das wir mitbringen – unser Bekanntheitsgrad und dieses Netzwerk. Und natürlich Erfahrung und Daten aus bald 30 Jahren Prozessfinanzierung.

Welche Renditen können Anleger erwarten?

Nagy: Wir zielen auf zweistellige Renditen ab – 20 Prozent aufwärts, mit einer Bandbreite zwischen 10 und 30 Prozent.

Das klingt sehr hoch. 

Nagy: Es ist aber nicht unrealistisch, wenn man versteht, wie die Asset-Klasse funktioniert: Sie kaufen keinen Vermögensgegenstand, sondern finanzieren Dienstleister – Anwälte, Gutachter, Gerichtsgebühren. Die Kosten sind also relativ fix und überschaubar. Das Erlöspotenzial aber hängt am Streitwert und kann ein Vielfaches der Kosten betragen.