Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Prüfung der Leistungspflicht BU-Versicherung: BGH verbietet Kulanzleistungen, die den Kunden benachteiligen

Von in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten
BGH-Gebäude
BGH-Gebäude | Foto: Joe Miletzki/BGH

Der Versicherer, der bei naheliegender Berufsunfähigkeit die ernsthafte Prüfung seiner Leistungspflicht durch das Angebot einer befristeten Kulanzleistung hinausschiebt und so das nach Sachlage gebotene Anerkenntnis unterläuft, handelt „objektiv treuwidrig“. Das stellte der BGH in seinem Urteil (Aktenzeichen: IV ZR 280/15) fest.

Der Fall

Die Klägerin erkrankte im Januar 2011 an Depression, wurde arbeitsunfähig und beantragte Leistungen wegen Berufsunfähigkeit. Dabei reichte sie unter anderem ein für die Bundesagentur für Arbeit erstelltes Gutachten, das besagte, dass die Frau nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten konnte.

Bild

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Versicherungs-Newsletter bleiben Sie auf dem neuesten Stand im Bereich Assekuranz. Jetzt gratis abonnieren!

Go

Der Versicherer benötigte allerdings noch eine ärztliche Einschätzung zum Grad der Berufsunfähigkeit. Um der gesundheitlich angeschlagenen Frau den Stress einer solchen Prüfung zu ersparen, bot der Versicherer eine Kulanzleistung an. Er wollte ihr eine BU-Rente bis zum Jahresende zahlen und das Gutachten erst im Januar 2012 erstellen. Der Haken an der Sache: Die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen sollte „nach den Grundsätzen der Erstprüfung“ erfolgen. Die Regelungen zum Nachprüfungsverfahren galten hierfür nicht.

Bei der Prüfung Anfang 2012 wies der Gutachter auf eine Ende 2011 durchgeführte Behandlung hin und erklärte die Frau für arbeitsfähig. Damit wurde die Klägerin durch die Annahme der Kulanzleistung des Versicherers schlechter gestellt, als wenn sie sich von Anfang an einer Prüfung ihres Gesundheitszustandes unterzogen hätte.

PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion