Zweite Abschlagszahlung in Sicht P&R-Gläubiger sollen wieder Geld erhalten

Die geschädigten Anleger der P&R-Containerverwaltungsgesellschaften können bald mit einer zweiten Abschlagszahlung rechnen. Das Geld soll noch im Dezember fließen, teilt die Münchner Kanzlei Jaffé, die als Insolvenzverwalter auftritt, mit. 139 Millionen Euro sollen dann auf 86.000 Einzelforderungen verteilt werden. Insgesamt hätten die Gläubiger damit 346 Millionen Euro zurückgezahlt erhalten.
Die Münchner Kanzlei Jaffé hat nach der Zahlungsunfähigkeit von P&R 2018 die Verwaltung der Vermögenswerte aus dem Unternehmensverbund übernommen. Dabei habe die Verwertung der bestehenden Container seither 670 Millionen Euro eingebracht, fasst Kanzleichef Michael Jaffé jetzt zusammen. „Dies ist für ein Verfahren dieser Größenordnung und angesichts der Vielzahl der Probleme, die wir auf dem Weg dahin lösen mussten, ein enormer Erfolg“, findet Jaffé. Man wolle das Containergeschäft bis auf Weiteres fortführen, um am Ende rund eine Milliarde Euro im Sinne der Anleger zurückzuholen. In Summe belaufen sich die Forderungen gegen die vier P&R-Gesellschaften auf rund 3,1 Milliarden Euro.
Der Fall P&R hat in der Vergangenheit große Wellen geschlagen. Er gilt als einer der größten Finanzbetrugsskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Das war los bei P&R
Das Unternehmen P&R aus Grünwald bei München hatte jahrelang Seefrachtcontainer als Investment an Anleger verkauft und versprochen: Die verkauften Container werden von P&R zurückgemietet. Anleger erhalten Miete und können am Ende der vereinbarten Laufzeit die Container einfach wieder an P&R zurückverkaufen.
Allerdings hatten viele Container nur auf dem Papier existiert. Von angeblich 1,6 Millionen Containern im Bestand konnte der Insolvenzverwalter nur rund 618.000 aufspüren. Auch waren Kaufverträge nicht rechtssicher aufgesetzt worden, so dass Anleger de facto gar nicht Eigentümer an den vermeintlich erworbenen Container geworden waren. Nach heutigem Stand hatte P&R die Altanleger zuletzt mit Geld von Neuanlegern ausgezahlt, also ein klassisches Schnellballsystem befüttert. Dies flog 2018 auf.
Um die P&R-Insolvenz herum kam es vielfach zu Gerichtsverfahren. Für viele Anleger, die in den letzten vier Jahren vor der Insolvenz Geld aus P&R-Investments erhalten hatten, ohne es wieder anzulegen, steht heute noch die Frage im Raum, ob sie dieses im Nachhinein zurückzahlen müssen. Bislang gibt es dazu zwar Einzelurteile, aber keine höchstrichterliche Entscheidung. Um Ansprüche nicht verjähren zu lassen, hat die Kanzlei Jaffé mit betroffenen Anlegern Hemmungsvereinbarungen geschlossen.
Ins Kreuzfeuer gerieten auch viele Finanzvermittler: Diese hätten Ihre Kunden nicht über die Gefahren des Investments aufgeklärt, warfen ihnen Kunden gerichtlich vor (DAS INVESTMENT berichtete über die gegensätzlich lautenden Urteile zum Beispiel hier und hier).