Qualitätsstandards erfüllt Ombudsstelle des BVI als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt
Jetzt gibt es auch ein Siegel: Die Ombudsstelle für Investmentfonds beim deutschen Fondsverband BVI wird zum 1. Februar 2017 jetzt auch amtlich als private Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt. Die Ombudsstelle erfüllt alle Qualitätsstandards der europäischen Richtlinie über alternative Streitbeilegung.
Bestätigt hat das das Bundesamt für Justiz. Es ist laut dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten die zuständige Behörde, die die Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland beaufsichtigt. Das Amt überwacht die Einhaltung des neu geschaffenen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes beziehungsweise der seit 5. September 2016 im Finanzbereich geltenden einheitlichen Finanzschlichtungsstellenverordnung.
„Verbraucherfreundliches Konzept“
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„Wir freuen uns über das behördliche Gütesiegel und auf die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz“, sagt Timm Sachse, Leiter des Büros der Ombudsstelle des BVI. „Die Ombudsstelle des BVI erfüllte die europäischen Vorgaben größtenteils schon in der Vergangenheit und bietet unter Finanzschlichtungsstellen eines der verbraucherfreundlichsten Konzepte.“
Im vergangenen Jahr hat die Ombudsstelle des BVI 80 Fälle bearbeitet, in denen Verbraucher sich über Probleme im Zusammenhang mit Investmentfonds beschwert hatten. Die meisten Klagen betrafen fondsbasierte Altersvorsorgeverträge.