LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Weltweite MarktanalysenLesedauer: 5 Minuten

Quirin Bank: „Zypern weist den Weg aus der Euro-Krise“

Seite 2 / 2


Europäischer Schuldentilgungsfonds

Nur für national nicht handhabbare Staatsverschuldung wird gemeinschaftliche Haftung notwendig. Dazu wäre es sinnvoll, die Staatsschulden aller Euro-Mitgliedsstaaten, die die Maastricht-Grenze von 60 Prozent gemessen am BIP auch nach Aktivierung privater Vermögen übersteigen, in einen gemeinschaftlich garantierten europäischen Schuldentilgungsfonds auszulagern, wie schon vom Sachverständigenrat vorgeschlagen. Dadurch sinkt das Verschuldungsniveau der Staaten auf ein nachhaltiges Niveau, die übermäßige Verschuldung wird gemeinschaftlich garantiert, es bestehen keine Ausfallrisiken und entsprechende Marktverwerfungen mehr. Ein weiterer großer Vorteil: Es handelt sich um eine fiskalpolitische Lösung, nicht um einen „Missbrauch“ der Geldpolitik und der EZB. Auch hier werden die ausgelagerten Schulden über einen Zeitraum von 20 Jahren getilgt. Die übermäßige Staatsverschuldung kann so nachhaltig zurückgeführt werden, ohne gleichzeitige kontraktive Sparanstrengungen. Der Rest der Verschuldung bleibt in staatlicher Eigenverantwortung, weshalb die disziplinierenden Marktkräfte weiter wirken und ein erneutes Ausufern nationaler Schulden verhindern.

Beide Aspekte in Kombination bringen höhere Glaubwürdigkeit und Wirkungszeit als die derzeit betriebene Rettungspolitik.

Insolvenzordnung für Banken und Staaten

Die Schicksalsgemeinschaft von Banken und Staaten steht einer nachhaltigen Krisenlösung im Weg. Hier ist eine Insolvenzordnung der Schlüssel zur Krisenprävention. Denn die Systemrelevanz großer Banken und auch von Mitgliedsstaaten der Euro-Zone berauben die Wirtschaftspolitik vieler Optionen. Abwicklung und Neustart nicht-systemrelevanter Banken und Euro-Staaten würde dadurch möglich. Die „Bankenrettung“ kann so auf wirklich systemrelevante Institute beschränkt werden. Dadurch entsteht ein Warnsignal für Investoren und Staaten: Risiken existieren und treten ein, Marktmechanismen werden nicht mehr außer Kraft gesetzt.

Eine solche Insolvenzordnung sollte für Staaten „Collective Action Clauses“ beinhalten. Das bedeutet Anleihebedingungen, die bei Mehrheitsbeschluss der Gläubiger Schuldenschnitte für alle Gläubiger verbindlich machen. Bei den Banken sollten Testamente oder sogenannte „Living Wills“ verbindlich sein. Das sind detaillierte Fahrpläne für eine geordnete Abwicklung ohne Ansteckungseffekte. Eine trotzdem notwendige „Bankenrettung“ für systemrelevante Institute sollte dann zunächst über Beiträge der Eigenkapitalgeber (Aktionäre), Gläubiger (CAC, CoCos, Write-Off Bonds) und eines bankenfinanzierten Sicherungsfonds erfolgen. Erst danach sollte Rückgriff auf Staatsrettung mit Eigenkapitalinstrumenten zur Bilanzstärkung genommen werden – auch dies ganz im Sinne eines übergeordneten Subsidiaritätsgedankens.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion