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RA Christoph Meyer zum Infinus-Skandal „Anlegern entgehen Millionen-Summen“

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Werden sich Ihres Wissens nach weitere Infinus-Mitarbeiter vor Gericht kommen?

Meyer: Weitere Verfahren gegen Mitarbeiter aus der zweiten Reihe sind uns nicht bekannt. Wir prüfen dies dennoch kontinuierlich für die von uns vertretenen geschädigten Anleger.

Und inwieweit werden sich noch Berater verantworten müssen?

Meyer: In den Fällen, die wir untersuchen, entschieden wir uns dagegen, Ansprüche gegen Berater geltend zu machen. Wesentlicher Grund ist, dass diese in den allermeisten Fällen keine über den Prospekt hinausgehenden Angaben gemacht haben. Im Übrigen ist dies wegen fehlender Zeugen und mangelnder schriftlicher Belege meist nicht zu beweisen. Weiteres Problem: Wenn nur wenige Vermittler wie in unserem Fall etwa 150 Anleger betreut haben, kämen so hohe Geldforderungen zustande, dass der Berater diese gar nicht erfüllen könnte. Wir wollen keine Solvenzrisiken erzeugen und können ohnehin keinem nackten Mann in die Tasche greifen.

Wie sehen Sie die Arbeit der Insolvenzverwalter?

Meyer: Wenn Insolvenzverwalter wie geschehen einen weiteren Rechtsanwalt als gemeinsamen Vertreter für die Wertpapiertranchen einsetzt und dieser dann bei einem sehr geringen Aufwand seine Tätigkeit nach den hohen gesetzlichen Gebühren abrechnet, sehen wir und viele unserer Mandanten dies kritisch. Solch ein Vorgehen erhöht unnötig die Gebühren für die bereits geschädigten Anleger und dient nicht zuletzt dazu, die eigenen Taschen zu füllen. Dabei geht es letztlich um zusätzliche Insolvenzverwalter-Gebühren in Millionen-Höhe, mit denen Anleger nicht mehr entschädigt werden können.

Rechtsanwalt Christoph Meyer arbeitet bei der Münchner Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte.

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