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RA Jens Reichow zum Infinus-Skandal „Betroffene Anleger sollten rechtlichen Rat in Anspruch nehmen“

Rechtsanwalt Jens Reichow, Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow, bezieht anlässlich der Urteile im Infinus-Prozess vor dem Dresdner Ladesgericht Stellung.
Rechtsanwalt Jens Reichow, Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow, bezieht anlässlich der Urteile im Infinus-Prozess vor dem Dresdner Ladesgericht Stellung. | Foto: Jöhnke & Reichow

Wie wird es mit der juristischen Aufarbeitung des Infinus-Falles weitergehen?  

Jens Reichow: Zunächst stellt sich die Frage, ob die Urteile des LG Dresden überhaupt rechtskräftig werden. Soweit die Angeklagten Berufung oder Revision einlegen, würden die Verfahren in die nächste Instanz gehen und dort könnten die Urteile nochmals überprüft und ggf. abgeändert werden.

Kann dies auch auf Berater zukommen, die für Infinus tätig waren?

Reichow: Wahrscheinlich nicht. Bei der jetzigen Entscheidung des LG Dresden handelt es sich um die strafrechtliche Aufarbeitung des Infinus-Skandals. Die für Infinus tätigen Berater waren jedoch regelmäßig in die Internas nicht verstrickt, sodass regelmäßig auch keine Strafverfolgung droht. Viele Infinus-Berater müssen sich gegenüber den Anlegern jedoch vor den Zivilgerichten wegen einer möglicherweise fehlerhaften Anlageberatung verantworten. Hier geht es aber nicht um eine Freiheits- oder Geldstrafe, sondern um Schadensersatz.

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Es werden immer wieder Stimmen laut, dass nicht zuletzt das Eingreifen der Staatsanwaltschaft 2013 zu dem Zusammenbruch des Unternehmens geführt und Anlegern einen Bärendienst erwiesen habe. Wie schätzen Sie diese Vorwürfe ein?

Reichow: Ich habe diese Vorwürfe auch vernommen. Für mich stellt sich jedoch leider oftmals die Frage, ob diese Vorwürfe wirklich eine objektive Betrachtungsweise zur Grundlage haben oder nicht eher andere Motive im Vordergrund stehen.

Infinus-Anleger von den Insolvenzverwaltern zur Kasse gebeten. Geschieht dies zurecht?

Reichow: Dies ist eine Frage des Einzelfalles. Anleger sollten bei einer Inanspruchnahme jedenfalls rechtlichen Rat in Anspruch nehmen.

Rechtsanwalt Jens Reichow ist Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow.

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