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Ranking mit Fehlern Focus kürt DVAG zum „Top-Makler“

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Makler handeln im Auftrag des Kunden

Der Begriff des Versicherungsmaklers sei in Deutschland eine seit 2007 gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, erklärt Helberg. „Versicherungsmakler werden nicht im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer tätig, sondern im Kundenauftrag“. Das unterscheide sie von Versicherungsvertretern, die einen oder mehrere Versicherer vertreten.

Immerhin scheint bei Helberg am Ende aber doch die Freude ob des guten Abschneidens zu überwiegen. Einem Leser, der ihm folgendes schreibt: „Glückwunsch! Für die ‚Qualität‘ von Focus können Sie doch nichts!“, antwortet er: „stimmt auch wieder!“

Auszeichnung mit Geschmäckle

Auch Makler Tobias Bierl, der zusammen mit seinem Bruder Stefan die Finanzberatung Bierl betreibt, äußert sich zu den Patzern der Focus-Redaktion auf der eigenen Facebook-Seite.

Man sei „auch unter den Top 300 Versicherungsmaklern in Deutschland“ vertreten, berichtet Bierl. Und weiter: „Irgendwie eine tolle Auszeichnung, hat aber leider ein kleines Geschmäckle ;-) -der Focus kennt leider die genaue Definition eines Versicherungsmakler wohl nicht.“

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