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Ratenzuschläge: Auch Ergo und Iduna müssen Verträge ändern

in VersicherungenLesedauer: 1 Minute
Foto: Fotolia
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Anfang Mai hatte das Landgericht Hamburg bereits entsprechende Vertragsklauseln der Neue Leben Versicherung für unzulässig erklärt (DAS INVESTMENT.com berichtete). Die fraglichen Passagen der Versicherer besagen, dass Kunden, die ihre Versicherungsprämie nicht in einem Rutsch einmal im Jahr entrichten, einen Zuschlag zahlen müssen.

Das Gericht folgte der Auffassung der Verbraucherzentrale, dass die monatliche, viertel- oder halbjährliche Zahlung der Jahresprämie gegen Aufschlag ein Kredit ist, für den der Preis als Effektivzins anzugeben ist. Das hatten die drei Versicherer jeweils nicht getan. Außerdem hielt das Gericht die Klauseln der Gesellschaften für intransparent und daher unwirksam (Aktenzeichen 312 O 390/10 und 312 O 389/10).

Betroffenen Verbrauchern stellt die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem sie ihre Ansprüche beim Versicherer geltend machen können.
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