Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren
Das Tool für Profis und solche, die es werden wollen – jetzt die DAS INVESTMENT Fonds-Analyse-App installieren.

Raubbau an der Gesundheit Berufsunfähig ohne krankgeschrieben zu sein das geht

in 22 Fragen an...Lesedauer: 1 Minute

Laut eines Urteils aus dem Jahr 2000 können Versicherte berufsunfähig sein und trotzdem mehr als 50 Prozent arbeiten, wenn eine sogenannte Überobligation vorliegt (Urteil vom 11.10.2000: BGH, VersR 2001, 89). Die Gerichte sprechen hier auch vom „Raubbau an der Gesundheit“.

Ein Beispiel dazu beschreibt Wladimir Simonov in seinem Blog: Eine angestellte Ärztin erkrankt schwer an Krebs. Trotz der Erkrankung lässt sie sich aber nicht krankschreiben, sondern reduziert nur ihre Arbeitszeit auf 75 Prozent.

Ihre Erkrankung ist also eigentlich so schwer, dass die Ärztin nicht weiterarbeiten kann. Sie tut es aber trotzdem. Und damit liegt eine Überobligation vor.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion