Laut eines Urteils aus dem Jahr 2000 können Versicherte berufsunfähig sein und trotzdem mehr als 50 Prozent arbeiten, wenn eine sogenannte Überobligation vorliegt (Urteil vom 11.10.2000: BGH, VersR 2001, 89). Die Gerichte sprechen hier auch vom „Raubbau an der Gesundheit“.
Ein Beispiel dazu beschreibt Wladimir Simonov in seinem Blog: Eine angestellte Ärztin erkrankt schwer an Krebs. Trotz der Erkrankung lässt sie sich aber nicht krankschreiben, sondern reduziert nur ihre Arbeitszeit auf 75 Prozent.
Ihre Erkrankung ist also eigentlich so schwer, dass die Ärztin nicht weiterarbeiten kann. Sie tut es aber trotzdem. Und damit liegt eine Überobligation vor.
Raubbau an der Gesundheit
Berufsunfähig ohne krankgeschrieben zu sein – das geht
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