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Reaktion auf CDA-Vorschlag Vermittler gegen Pflicht zur privaten Altersvorsorge

Reichstagsgebäude in Berlin: Die CDU-Sozialausschüsse fordern ein Standardprodukt zur privaten Altersvorsorge.
Reichstagsgebäude in Berlin: Die CDU-Sozialausschüsse fordern ein Standardprodukt zur privaten Altersvorsorge. | Foto: Federico Orlandi

Die private Altersvorsorge in Deutschland müsse „deutlich effizienter, fairer und verbindlicher werden“, steht für die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) fest. Die auch als Sozialausschüsse bekannte Vereinigung innerhalb der CDU zieht daher mit einem Antrag unter dem Titel „Private Altersvorsorge stärken“ zum Parteitag der deutschen Christdemokraten Ende November in Leipzig.

Demnach bleibe die gesetzliche Rentenversicherung zwar „die wichtigste Säule der Alterssicherung“. Doch „spätestens seit der Riester-Reform kann der Lebensstandard im Alter nur noch im Zusammenspiel mit der betrieblichen und privaten Altersvorsorge aufrechterhalten werden“, heißt es in dem Antrag. „Trotzdem sorgen zu viele Menschen nicht oder nicht ausreichend betrieblich und privat vor.“

Staatlich organisiertes Vorsorgeprodukt

Als Lösung für dieses Problem fordert die CDA „in einem ersten Schritt ein staatlich organisiertes Standardvorsorgeprodukt nach dem Vorbild des baden-württembergischen Vorsorgekontos oder der hessischen Deutschlandrente“. Dieses Produkt sollen Unternehmen ihren Mitarbeitern auch als betriebliche Altersversorgung (bAV) anbieten können, die komplett paritätisch finanziert werden solle.

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Das Standardprodukt solle allen Arbeitnehmern verpflichtend mit sogenannter Opt-Out-Regelung angeboten werden. Die Beiträge sollen dem Arbeitnehmer vom Nettolohn abgezogen und vom Arbeitgeber direkt einbezahlt werden. Bei einem Arbeitgeberwechsel wird der Vertrag automatisch mitgenommen. Für Empfänger geringer Einkommen gibt es demnach staatliche Zuschüsse.

Standardprodukt ohne Abschlusskosten

Karl-Josef Laumann, Foto: CDA/Zähring

Auch Selbstständige, Erwerbslose, Beamte und Minijobber sollen es zu den gleichen Konditionen abschließen können. Dazu zählen geringe Kosten, denn es fallen für das Standardprodukt keine Abschlusskosten an und es gilt ein gesetzlicher Deckel für die Verwaltungskosten in Höhe von maximal 0,2 Prozent pro Jahr. „Um ausufernde Sicherungskosten zu vermeiden“, ist keine Garantie vorgesehen.

Die geplante aktienbasierte Anlage des Kapitalstocks soll „Vorteile des Kapitalmarktes nutzen“. Die private Anlageverwaltung durch einen staatlichen Träger soll durch die Finanzaufsicht Bafin kontrolliert werden. „Wenn der Staat für Vertrauen sorgt, können auch die Richtlinien für die Garantien gelockert werden“, erklärt CDA-Bundesvorsitzender Karl-Josef Laumann. 

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