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Reaktion auf Kompromiss zur Grundrente „Das wird ja immer verrückter in Berlin“

Von in AltersvorsorgeLesedauer: 3 Minuten
Christian Freiherr von Stetten: Der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion im Bundestag vertritt den Wahlkreis Schwäbisch Hall – Hohenlohe.
Christian Freiherr von Stetten: Der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion im Bundestag vertritt den Wahlkreis Schwäbisch Hall – Hohenlohe. | Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde
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Einen finanziellen Zuschlag sollen künftig alle Rentner erhalten, die 35 Beitragsjahre durch Arbeit, Kindererziehung oder Pflege gesammelt haben und deren Beitragsleistung zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittseinkommens liegt. Solche Mini-Renten bekommen vor allem im Niedriglohnsektor tätige Frauen, denen sowohl die SPD als auch die Unionsparteien mehr Geld zukommen lassen wollen.

Hubertus Heil, Foto: Susi Knoll / BMAS

Als Stolperstein galt aber bis zum Kompromiss am Sonntagnachmittag die Frage, ob die Bedürftigkeit der Antragsteller geprüft werden muss. Der 2018 geschlossene Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und der SPD sah zwar genau das zwar vor. Abweichend davon beharrten die Sozialdemokraten allerdings auf eine „umfassende Einkommensprüfung“, nachdem sie eine Bedürftigkeitsprüfung strikt ablehnten.

Freibetrag fürs Einkommen

In voller Höhe gibt es die Grundrente den Koalitionsplänen zufolge für Alleinstehende bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.250 beziehungsweise 1.950 Euro bei Paaren. Ihr Rentenanspruch wird für 35 Jahre verdoppelt, soll aber höchstens 80 Prozent der Rente betragen, die ein Durchschnittsverdiener in diesen Jahren erwirbt. Von dem Rentenzuschlag werden anschließend 12,5 Prozent abgezogen. 

Statt ihr Vermögen offenlegen zu müssen, erhielten die betroffenen Rentner dem aktuell getroffenen Kompromiss zufolge den Rentenzuschlag also auf Basis ihrer Einkommensdaten, die den Finanzämtern vorliegen. Bis zu 1,5 Millionen Menschen hierzulande dürften von der neuen Leistung profitieren, deren Kosten knapp 1,5 Milliarden Euro pro Jahr betragen.

„Koalitionsvertrag gebrochen“

Doch die geplante Finanzierung des Kompromisses sehen Kritiker als „Luftbuchungen“ an, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hingegen verteidigt die hierfür geplante Transaktionssteuer auf Börsengeschäfte. Das werde mindestens eine Milliarde beisteuern, dafür habe er eine feste Zusage des Finanzministeriums.

Auf massive Kritik stößt die Einigung der Koalitionsspitzen auch beim Wirtschaftsflügel der CDU: „Das wird ja immer verrückter in Berlin“, zitiert die Deutsche Presse-Agentur dessen Chef Christian von Stetten. „Die Parteivorsitzenden haben beschlossen, die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zu brechen, um die Koalition über den SPD-Parteitag hinaus zu retten.“

Grundrente ab Januar 2021

Auf dem vom 6. bis 8. Dezember angesetzten Bundesparteitag der Sozialdemokraten geht es unter anderem um die Wahl einer neuen Führungsspitze und damit womöglich auch um die Zukunft der großen Koalition. Unabhängig davon werde die Grundrente pünktlich zum Januar 2021 starten können, zitiert Reuters den ehemaligen SPD-Generalsekretär Heil.

Auf Arbeitsebene müsse nun aber noch eine „Abbruchkante“ vermieden werden. Stattdessen soll es eine „kurze Gleitzone“ für Arbeitnehmer geben, die etwas weniger als 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Der Referentenentwurf solle entsprechend überarbeitet werden. Außerdem ist die Anrechnung von Kapitaleinkünften bislang noch nicht geklärt.

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