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Reaktionen auf Aktionsplan zum Verbraucherschutz „Politik zieht Lehren aus Fall Prokon“

Lesedauer: 3 Minuten
Eric Romba, Sprecher des BSI
Eric Romba, Sprecher des BSI
Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) haben den „Aktionsplan der Bundesregierung zum Verbraucherschutz“ vorgestellt. Die Insolvenz des Windparkunternehmers Prokon hatte die Diskussion um die Regulierung des grauen Kapitalmarkts angeheizt.

Der Aktionsplan sieht unter anderem vor, dass die Verkaufsprospekte Anleger besser aufklären. Hier muss der Anbieter künftig zum Beispiel die Fälligkeit bereits begebener, noch laufender Vermögensanlagen angeben. So soll Anleger besser einschätzen können, inwieweit seine mögliche Anlage genutzt wird, um früher eingegangene Verpflichtungen zu bedienen.

Die Prospekte sollen außerdem nur noch zwölf Monate gültig sein. So soll der Anbieter den Anleger laufend über sein Finanzprodukt informieren. Hierdurch soll der Anleger mögliche Risiken besser einschätzen können.

Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) kann zudem riskante Finanzprodukte verbieten oder einschränken. Geben Anbieter der Bafin geforderte Informationen nicht oder setzen verlangte Maßnahmen nicht um, so kann die Finanzaufsicht entsprechende Warnhinweise veröffentlichen. Erfährt sie von Missständen bei einem Emittenten des grauen Kapitalmarkts, kann sie außerdem auch einen externen Wirtschaftsprüfer mit einer Sonderprüfung des Jahresabschlusses beauftragen.

>> Das ausführliche Maßnahmenpaket finden Sie hier.

„Damit orientiert sich der Aktionsplan der Bundesregierung an den gemeinsamen Festlegungen von SPD und CDU/CSU im Koalitionsvertrag“, begrüßte Carsten Sieling von der SPD den Aktionsplan.

Reaktion des BVI

Der BVI begrüßt die Regulierung des grauen Kapitalmarkts – und den somit verbesserten Verbraucherschutz. Vor allem die außergerichtliche Streitschlichtung schätzt der Verband als sinnvoll ein. „Die Ombudsstelle der Fondsbranche erfüllt schon heute sehr hohe Standards und arbeitet gut mit der Bafin zusammen“, so ein Sprecher. „Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Streitbeilegung in nationales Recht werden wir aktiv begleiten.“

Allerdings fordert der Verband den Gesetzgeber auf, auf ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Honorarberatung und Provisionsberatung zu achten, damit  „mit der geplanten Förderung der Honorarberatung die Beratung auf Provisionsbasis nicht benachteiligt wird“.Die Regulierung der Honorarberatung in Deutschland sei derzeit auf die Beratung zu Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten beschränkt. „Im Sinne des Verbraucherschutzes und des fairen Wettbewerbs sollten diese Vorgaben auch für die Beratung zu anderen Anlageprodukten gelten“, fordert der Verband.

Reaktion des BSI

Der Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen (BSI) unterstützt vor allem die Verschärfung des Vermögensanlagengesetzes. „Die angedachten Maßnahmen zeigen, dass die Politik aktiv Lehren aus dem Fall Prokon zieht“, so Eric Romba, Sprecher des BSI. „Aus Sicht der im BSI organisierten und durch das KAGB regulierten Anbieter von Sachwertinvestitionen ist es wichtig, richtige und volkswirtschaftlich sinnvolle Investitionen in Sachwerte wie Immobilien, Erneuerbare Energie oder Infrastruktur nicht weiter durch Skandale aus unregulierten Bereichen des Finanzmarktes wie Prokon in Misskredit zu bringen.“

Der BSI werde sich weiter dafür einsetzen, dass alle Anlageprodukte vollumfänglich unter das KAGB fallen und ihre Auflage und Verwaltung grundsätzlich von der Zulassung als Kapitalverwaltungsgesellschaft durch die Finanzaufsicht abhängt.

„Die Maßnahmen gehen in die richtige Richtung. Wir sind aber der Auffassung, dass eine Erweiterung des KAGB-Anwendungsbereiches in der Praxis das wirksamere Mittel wäre“, so Romba weiter. „Denn letztlich stellt die Frage, ob es sich um ein Investmentvermögen nach KAGB handelt oder nicht, noch immer die Weichen dafür, ob sich Sachwertinvestitionen im voll regulierten Bereich befinden oder nicht.“ Das KAGB sei die höhere Hürde und würde als Grundlage für alle kollektiven Anlagemodelle dienen. Auch der BSI werde das Verfahren zur Umsetzung des Aktionsplans aktiv begleiten.
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