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5.000 Euro Rechnungshof bringt Bargeldobergrenze ins Spiel

Von in NewsLesedauer: 3 Minuten
Euroscheine
Euroscheine: Der Rechnungshof attestiert der Bundesrepublik eine mangelhafte Kontrolle von Geldwäschegeschäften. | Foto: imago images / Fotostand

Eine Obergrenze für das Bezahlen mit Bargeld muss her – das fordert aktuell der Rechnungshof. In einem aktuellen Bericht schlägt man bei dem Finanzkontrollorgan Alarm: Die Geldwäscheaufsicht funktioniere in Deutschland nur unzureichend. Eine Konsequenz solle sein, Bargeldzahlungen nur bis zu einem Maximum von 5.000 Euro zuzulassen.

Die Forderung entstammt einem Bericht zum Thema Geldwäschebekämpfung, den der Rechnungshof erarbeitet hat und über den das Handelsblatt berichtet. Der Bericht stellt Bund und Ländern eine miese Note in Sachen Geldwäschebekämpfung aus.

Der Rechnungshof sah sich vor allem den Nicht-Finanzsektor an, also den Bereich Immobiliengeschäfte, Autohandel und Kunstmarkt. Dort klafften bei der Geldwäschekontrolle erhebliche Lücken – nicht zuletzt befördert durch ein Wirrwarr an Kompetenzen: Während im Finanzbereich die Aufgaben bei der Financial Intelligence Unit (FIU), einer Spezialeinheit des Bundes, gebündelt liegen, sind im Nicht-Finanzbereich die Bundesländer zuständig. Dort seien es – abhängig von der Region – mal die Ministerien, mal Ortspolizeibehörden oder auch Stadtverwaltungen, die Meldungen zu Geldwäscheverdachtsfällen bearbeiteten.

Insgesamt stellten die Länder nur einen Bruchteil des benötigten Personals für die Geldwäschebekämpfung zur Verfügung, moniert der Rechnungshof. Die Entdeckungsgefahr bei Verstößen sei daher gering. Bußgelddrohungen verfehlten angesichts mangelnder Kontrollen ihre Wirkung. Bedenkliches Fazit des Berichts: „Es gibt keine wirksame Geldwäscheaufsicht“, zitiert das Handelsblatt.

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Als Konsequenz aus ihren Beobachtungen fordern die Autoren, die Geldwäscheaufsicht in Deutschland neu zu ordnen. Es müsse mehr Personal bereitgestellt werden. In einigen Bereichen sollten Kompetenzen zudem von den Ländern auf den Bund übergehen. Außerdem sei eine Bargeld-Obergrenze vonnöten, „zumindest in für Geldwäsche besonders anfälligen Sektoren“, zitiert das Handelsblatt weiter. Beim Rechnungshof hält man ein Maximum von 5.000 Euro für sinnvoll.

In anderen Ländern ist eine Obergrenze bei Bargeldzahlungen bereits Realität. Allerdings habern sich einzelne EU-Länder jeweils individuelle Regeln gesetzt. So hat gemäß dem europäischen Verbraucherportal evz.de Belgien eine Obergrenze von 3.000 Euro beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen eingeführt. In Frankreich dürfen französische Staatsbürger bis zu 1.000 Euro in bar begleichen, für Steuerausländer gilt eine Grenze von bis zu 10.000 Euro. Italien hat eine Höchstgrenze von 2999,99 Euro erlassen. In Griechenland sind bis zu 500 Euro erlaubt (Ausnahme: Autokauf).

In Deutschland existiert seit dem vergangenen Jahr eine Bargeld-Obergrenze zumindest beim Kauf von Edelmetallen: Händler sollen bei Geschäften oberhalb von 2000 Euro die Käufer namentlich registrieren.

Offenbar liebäugelt jedoch auch die Europäische Kommission bereits mit einer unionsweiten Bargeld-Obergrenze. Diese beträfe im Falle der Umsetzung auch Deutschland:  Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung ist beim obersten EU-Organ eine Maximalsumme von 10.000 Euro im Gespräch. Die Mitgliedstaaten sollten auf Wunsch für sich auch niedrigere Grenzen festlegen können.

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