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Aktualisiert am 14.01.2008 - 17:11 Uhrin Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 1 Minute

Medienfonds: Steuervorteile ade

Das Finanzgericht München (FG) hat den Anlegern des VIP Medienfonds 3 die Verlustzuweisungen vorläufig gestrichen. Das Gericht hat festgestellt, dass es sich bei den hergestellten Filmen nicht um Anlagevermögen handelt. Der Fonds hatte die Produktionskosten eines Films im Anlagevermögen aktiviert und dann als immaterielles Wirtschaftsgut sofort abgeschrieben. Daraus wurden den Anlegern die hohen Anfangsverluste zugewiesen. Das FG sah die Filme vielmehr als Umlaufvermögen und kam zu dem Ergebnis, dass die Zahlungen auf die Filmherstellung (zunächst) gewinnneutral zu aktivieren wären. Das FG ließ allerdings auch erkennen, dass bei den Zahlungen an den Filmhersteller ohnehin keine Ausgaben anzunehmen seien. Grund: 80 Prozent der Gelder flossen an die Dresdner Bank, um daraus eine Garantieleistung abzusichern. Die entsprechenden Verträge könnten als Umgehungsgeschäfte beurteilt werden. Dann würde das gesamte Steuerkonstrukt nicht anerkannt.
Viele Medienfonds sind ähnlich konstruiert. Wenn die Auffassung des FG München Bestand hat, dürften alle Filmfonds mit Garantieabsicherungen das steuerliche Aus erleiden. Für die Anleger würde dies bedeuten, alle bezogenen Steuervorteile zurückzahlen zu müssen (Beschluss vom 8. Oktober 2007, Aktenzeichen: 8 V 1834/07.) 

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