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Am Finanzamt vorbei: Dividenden ohne Steuern

Michael Bormann
Michael Bormann
Die deutschen Unternehmen zahlen wieder Dividenden auf Rekordniveau. Allein die 30 Dax-Konzerne wollen in den kommenden Wochen an die 26 Milliarden Euro an ihre Anteilseigner ausschütten. Das ist rund ein Viertel mehr als im vergangenen Jahr und nur geringfügig weniger als im bisherigen Rekordjahr 2007. Die Freude hierüber trübt allerdings das Finanzamt. Denn an den Fiskus gehen 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Soli. Gemeinsam summiert sich dies auf 26,375 Prozent. Dazu kommt noch die Kirchensteuer. Da fragen sich zahlreiche Anleger, ob es nicht den einen oder anderen legalen Steuertrick gibt.

Mehr Netto vom Brutto

Tatsächlich gibt es einige Gesellschaften, bei denen die Dividende steuerfrei vereinnahmt werden kann. So bleibt bei der Deutschen Telekom und der Deutschen Post der Fiskus außen vor. Dies liegt daran, dass bei diesen Unternehmen die Dividende nicht aus dem Gewinn, sondern aus der Kapitalrücklage stammt. Anleger, die bei diesen Aktien vor Einführung der Abgeltungssteuer am 1. Januar 2009 eingestiegen sind, kassieren die Dividende steuerfrei. Dies trifft auch unter anderem bei den Aktien des Weinhändlers Hawesko, der Software AG und der Deutschen Wohnen zu. Aktionären, die erst nach dem 1. Januar 2009 bei diesen Papieren zugegriffen haben, droht beim späteren Verkauf allerdings eine Nachbesteuerung. Hier zieht der Fiskus nämlich vom Kaufpreis die Dividende ab. Liegt diese Differenz dann unter dem Verkaufspreis, werden Steuern fällig. Es gilt also genau nachzurechnen.

25.000 Euro Dax sind für alle steuerfrei

Für alle Anleger gibt es außerdem den nicht unerheblichen Sparerpauschbetrag. Dieser beläuft sich bei Ledigen auf 801 Euro. Legt man beim Dax eine Dividendenrendite von 3,3 Prozent zugrunde, bedeutet dies, dass der Anleger fast 25.000 Euro in die 30 größten börsennotierten Gesellschaften Deutschlands investieren kann, bevor die vereinnahmten Dividenden der Steuer unterliegen. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag. Auf den Sparerpauschbetrag werden allerdings auch andere Kapitaleinkünfte wie Zinsen oder realisierte Kursgewinne bei Aktien angerechnet.

Vorsicht bei ausländischen Dividenden

Auch ausländische Gesellschaften zahlen zurzeit Dividenden auf Rekordniveau. Doch hier droht vom Fiskus gleich ein doppelter Steuerabzug. Denn die meisten Länder erheben eine Quellensteuer. Da kann es passieren, dass nach dem Zugriff der Steuerbehörden im Ausland die deutsche Abgeltungssteuer (plus Soli) noch oben drauf kommt. Zwar bestehen zwischen Deutschland und rund 80 ausländischen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen. Auf deren Grundlage kann sich der Anleger zu viel gezahlte Abgaben zurückholen. Aber Länder wie Spanien und Italien sind für zum Teil extrem lange Bearbeitungszeiten und hohe bürokratische Hürden berüchtigt. Österreich, die Schweiz und die angelsächsischen Länder gelten dagegen als unproblematisch. Grundsätzlich kosten die entsprechenden Erstattungsanträge zwischen 20 und 85 Euro. Dieses Geld muss erst einmal mit den Dividendenzahlungen verdient werden. Auch hier ist genaues Nachrechnen oberstes Gebot.

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