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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Strafbefreiende Selbstanzeige Verschärfung wahrscheinlich

Michael Bormann
Michael Bormann
Die gute Nachricht zuerst: Es deutet alles darauf hin, dass die strafbefreiende Selbstanzeige erhalten bleibt. Davon profitiert auf der einen Seite der Staat und damit ganz allgemein der Bürger. Denn die strafbefreiende Selbstanzeige hat für den Fiskus zu erheblichen Einnahmen geführt. Der bürokratische Aufwand fiel dagegen gering aus: Denn es ist ja der Steuerhinterzieher, der die korrigierten Steuererklärungen vervollständigt nachreichen muss. Auf der anderen Seite bleibt damit die Tür geöffnet, dass Steuersünder anonym in die Steuerehrlichkeit zurückkehren können, hinterzogene Steuern nachzahlen und künftig ihr Einkommen vollständig versteuern. Würde diese Tür verschlossen, hätte niemand etwas davon.

Aufwendiger und teurer

Es zeichnet sich aber ab, dass die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit künftig noch schwieriger und teurer wird. Im Gespräch ist, den Zeitraum, der nacherklärt werden muss, generell von derzeit fünf auf zehn Jahre auszudehnen. Das würde eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich aufwendiger machen. Gleichzeitig stiege das Risiko, dass der eine oder andere Vorgang übersehen wird und die Selbstanzeige aufgrund mangelnder Vollständigkeit unwirksam ist.

Außerdem soll der „Strafzuschlag“ ab 50.000 Euro hinterzogenen Steuern von derzeit fünf auf möglicherweise zehn Prozent erhöht werden. Im Gespräch ist aber auch ein gestaffelter Strafzuschlag. Unabhängig davon bleiben die Verzugszinsen von sechs Prozent pro Jahr bestehen. Die Grenze von 50.000 Euro wollen die Finanzminister dagegen voraussichtlich absenken. Insgesamt dürfte die strafbefreiende Selbstanzeige künftig auf jeden Fall kostspieliger werden.

Dass sich die Finanzminister schon diese Woche einigen gilt als unwahrscheinlich. Angeblich soll die Entscheidung um zwei weitere Monate verschoben werden. Für Steuersünder bedeutet dies gewissermaßen eine Fristverlängerung, um noch zu den bestehenden Konditionen, die Steuerehrlichkeit zurückzuerlangen. Da ein Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland vorerst nicht in Sicht ist, sollten Steuersünder, dieses Zeitfenster nutzen.

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