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Kollektiver Verbraucherschutz "Die Bundesregierung und die Bafin mauern"

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion liest sich wie ein Sammelsurium von PR-Floskeln. Die Bafin setze sich „intensiv mit den Herausforderungen auseinander“, sie bereite sich „intensiv darauf vor, die neuen Aufgaben wahrzunehmen“. Der Entscheidungsprozess dauere noch an, zitiert das Handelsblatt aus dem Schreiben.

Im Klartext bedeutet das: gar nichts. Eine Verlegenheitsantwort, die keine einzige konkrete Aussage enthält. Warum? An der Frage liegt das nicht, sie war sehr klar formuliert. Wie bereitet sich die Bafin personell und organisatorisch auf ihre neue Aufgabe - den kollektiven Verbraucherschutz - vor und will sie dafür ein eigenes Direktorat schaffen?, wollten die Grünen von der Bundesregierung wissen.

„Unverbindlich und abstrakt"

Zumindest erklärt die Bundesregierung, was sie überhaupt unter kollektivem Verbraucherschutz versteht. Bereits die Analyse eines einzigen Falles könne demnach anzeigen, "dass ein Fehler im System vorliegt", zitiert das Handelsblatt. 

Und nun? „Unsere Anfrage zeigt, die Bundesregierung und die Bafin mauern", erklärt Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik der Grünen im Bundestag, gegenüber dem Handelsblatt. Trotz Nachfrage gäben sie keinen Einblick, wie das weitere Aufsichtsziel des Verbraucherschutzes innerhalb der Bafin verankert werden solle: Die Bafin lasse alles offen, sei „unverbindlich und abstrakt."

Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bezweifelt, dass die Bafin ihre neue Rolle überhaupt ernst nehmen wird. "Solange auf oberster Ebene die Prioritäten nicht klar auf dem Verbraucherschutz liegen, und nichts deutet bislang darauf hin, sind die Möglichkeiten der Bafin auf Arbeitsebene begrenzt."

Sollte Bafin überhaupt für den Verbraucherschutz zuständig sein?

Doch müssen die Prioritäten einer Aufsichtsbehörde denn „klar auf dem Verbraucherschutz liegen“? Auch darüber gibt es unterschiedliche Meinungen. Die Verknüpfung von Finanzaufsicht und Verbraucherschutz werfe eine Reihe rechtlicher Fragen auf, erklärt beispielsweise Elke Gurlit, Lehrstuhlinhaberin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Mainzer Gutenberg-Universität. Eine davon sei der mögliche Konflikt zwischen öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Verbraucherschutzgesetzen, so Gurlit. Auch der Ausschluss der Amtshaftung sei verfassungsrechtlich umstritten.  

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