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Entscheidung des Bundesfinanzhofs Börsen-Gold ist steuerfrei

Mit Produkten wie Xetra Gold von der Deutschen Börse oder ETC Gold Bullion Securities von ETF Securities kaufen Anleger Anleihen, die auf Wunsch in physisches Gold umgetauscht werden können. Bislang unterlagen die Erträge aus dem Papier der Abgeltungssteuer. Nun können sich Besitzer der Inhaberschuldverschreibung die Abgeltungssteuer sparen und das Papier nach einem Jahr steuerfrei verkaufen. 

Der Bundesfinanzhof bestätigte zwei entsprechende Urteile der Finanzgerichte Sachsen und München (Aktenzeichen VIII R 35/14 und VIII R 4/15). Damit haben die Richter die Inhaberschuldverschreibungen mit Auslieferungsanspruch steuerlich dem physischen Gold gleichgestellt. Damit gelten erzielte Gewinne nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen dementsprechend nicht der Abgeltungssteuer. 

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