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Bundestag hat entschieden Das endgültige Aus für den Widerrufsjoker

Der Bundestag schafft den Widerrufsjoker ab. Während Verbraucher bisher bestimmte ältere Immobiliendarleben aufgrund einer mangelhaften Widerrufsbelehrung unbegrenzt widerrufen konnten, haben sie dafür zukünftig nur noch ein enges Zeitfenster: Drei Monate nach  Inkrafttreten des Gesetzes soll das Widerrufsrecht enden.

Die als Widerrufsjoker bekannt gewordene Regelung betraf Verbraucherkredite, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Das jetzt beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurde gegen einen Entschließungsantrag der Grünen umgesetzt, die die Abschaffung des Widerrufsrechts verhindern wollten.

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