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Rechtsanwälte über die Insolvenz Anleihe-Gläubiger von German Pellets vor einem Scherbenhaufen

Luftbild des Werks von German Pellets im baden-württembergischen Ettenheim. Foto: german-pellets.de
Luftbild des Werks von German Pellets im baden-württembergischen Ettenheim. Foto: german-pellets.de
Mit der German Pellets GmbH geht nicht nur das nächste Unternehmen aus dem Bereich der regenerativen Energie in die Insolvenz, sondern auch ein weiterer prominenter Vertreter der sogenannten Mittelstandsanleihen. Und wie so oft hatten die betroffenen Anleger kaum eine Chance, auf die negative Entwicklung zu reagieren. Vom Absturz der Anleihekurse über die Anberaumung einer Gläubigerversammlung, die dann einen Tag vor dem Termin abgesagt wurde, bis zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vergingen gerade einmal knappe fünf Wochen.

Es gab für die Anleger keinerlei Hinweis auf diese Katastrophe. Zwar stand fest, dass Ende März eine Anleihe im Volumen von 52 Millionen Euro zur Rückzahlung ansteht, aber die Gesellschaft hatte keine negativen Informationen veröffentlicht. Im Gegenteil hörten sich Veröffentlichungen im vergangenen Jahr noch zuversichtlich bis erfreulich an“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.

Was der Insolvenzantrag für die betroffenen Anleger bedeutet, ist noch nicht absehbar. „Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ist schwer zu beurteilen, da die veröffentlichten Informationen und Finanzkennzahlen nicht aktuell sind. Legt man den aktuellen Anleihekurs von rund 1 Prozent zugrunde, bedeutet das de facto, dass die Forderungen aus den Anleihen über rund 224 Millionen Euro derzeit lediglich 2,24 Millionen plus Zinsenwert sind. Das ist quasi ein Totalausfall“, erläutert Nieding.

Betroffene Anleihegläubiger können nach dem Insolvenzantrag nicht viel mehr tun, als abzuwarten. „Anleger sollten prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben. Hier kommen vor allem Kündigungsrechte in Betracht. Auch die Behauptung der Gesellschaft im Rahmen der Veröffentlichung der Einladung zur Gläubigerversammlung, dass die Zinszahlung Ende März/Anfang April sicher sei, sehe ich durchaus als möglichen Ansatzpunkt für eine fehlerhafte Kapitalmarktinformation“, sagt Nieding, dessen Kanzlei bereits etliche betroffene Anleihegläubiger vertritt.

Die Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft bietet betroffenen Anlegern eine kostenlose Registrierung unter [email protected], um sich über die weiteren Entwicklungen zu informieren.

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