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Rechtsanwalt Christian Waigel „Erschwernisse bei Provisionen und schärfere Anforderungen an Finanzberater-Qualifikation“

 Christian Waigel ist Partner der Müchner Kanzlei Waigel Rechtsanwälte
Christian Waigel ist Partner der Müchner Kanzlei Waigel Rechtsanwälte

„Das Jahresende 2016 brachte für die Vermittler gute Nachrichten“, meint Rechtsanwalt Christian Waigel. Denn das Bundesfinanzministerium hat Ende Dezember den Entwurf für ein zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz vorgestellt, durch das die Vorgaben der EU-Richtlinie Mifid II umgesetzt werden sollen.

In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt die Ausnahmevorschrift für den Fondsvertrieb bestehen, so Waigel: „Sie findet sich an zwei Stellen im Wertpapierhandelsgesetz und im Kreditwesengesetz und diese beiden Stellen sollen durch den vorgestellten Gesetzentwurf nicht geändert werden.“

Größere Sicherheit für Finanzberater

„Damit besteht nunmehr eine deutlich größere Sicherheit für die Ausnahmevorschrift als durch den bis jetzt bekannten Referentenentwurf“, erklärt Waigel. Denn Regierungsentwürfe sind von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwürfe, die beim Deutschen Bundestag eingebracht werden.

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„Es handelt sich nicht mehr nur um einen Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium, sondern einen Entwurf, der bereits zwischen den Ministerien, Ländern und Verbänden abgestimmt wurde und das Bundeskabinett passiert hat.“ In einer großen Koalition herrsche damit ein großes Maß an Sicherheit.

„Es ist nämlich nicht zu erwarten, dass noch von einem der Koalitionspartner Gegenwind kommt und wesentliche Änderungen vorgenommen werden“, so Waigel. „Vielmehr ist zu erwarten, dass die Große Koalition mit ihrer breiten Mehrheit den Regierungsentwurf auch im Bundestag beschließen wird.“

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