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Rechtsanwalt erklärt Mifid II: Die 4 wichtigsten Änderungen für Vermittler

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Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation

Paragraf 72 Absatz 3 bis 10 WpHG-neu soll zukünftig die Aufzeichnung von Telefongesprächen zwischen Bank und Sparkasse einerseits und Kapitalanleger andererseits regeln. Eine solche Aufzeichnung ist jedoch nur zulässig, wenn die Bank oder Sparkasse den Anleger über die Aufzeichnung des Telefonates informiert hat und der Kunde der Aufzeichnung nicht widersprochen hat.

Daneben darf die Bank oder Sparkasse auch schriftliche Protokolle und Vermerke über den Inhalt der Gespräche fertigen. Der Bankkunde kann verlangen, dass ihm der Mitschnitt seines Telefonates und der von der Bank oder Sparkasse gefertigten Protokolle und Vermerke zur Verfügung gestellt wird. Damit erhält der Bankkunde dann ein erhebliches Beweismittel zur Verfügung.

Auswirkungen für freie Finanzanlagenvermittler

Die gesetzlichen Regelungen für freie Finanzanlagenvermittler bleiben im Wesentlichen unangetastet. Insbesondere die Regelungen der Gewerbeordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) blieben größtenteils unverändert. Eine Umsetzung von Artikel 3 Absatz 2 Mifid II (neue inhaltliche Anforderungen an Finanzanlagenvermittler für den Fall der Wahrnehmung beziehungsweise Beibehaltung der fakultativen Ausnahme durch den nationalen Gesetzgeber) scheint damit noch auszustehen.

Gerade für freie Vermittler bleibt das weitere Gesetzgebungsverfahren spannend. Im Rahmen der weiteren Diskussionen und Erörterungen mit Verbänden und Interessensgruppen, sowie innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens selbst ist davon auszugehen, dass einzelne Regelungen sicherlich nochmals geändert oder angepasst werden. Dabei könnten auch für Finanzanlagevermittler wichtige Regelungen in den Gesetzesentwurf einbezogen werden.

Freie Vermittler und Anlageberater sind daher gut beraten, das Gesetzgebungsverfahren weiter zu verfolgen. Auch wir als im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei, die sich gerade auf die Belange freier Vermittler spezialisiert hat, wird dies tun und unsere Mandanten laufend über zukünftige Entwicklung unterrichten. Gerne stehen wir auch für weitere Fragen zur Verfügung.

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