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in Schwarzgeld & SelbstanzeigeLesedauer: 5 Minuten

Rechtsanwalt erklärt Diese Folgen hat der Betrugsverdacht gegen P&R

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Schadensersatz für Anleger

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft München I soll die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beschuldigten in Bezug auf jeden Anleger von Amts wegen geklärt werden. Das ändert aber nichts daran, dass etwaige Schadensersatzansprüche der einzelnen Anleger von diesen selbst gegenüber den Verantwortlichen von P&R auf dem Zivilrechtsweg verfolgt werden müssten.

Dabei müssten die Anleger den Betrug erst einmal beweisen, und selbst wenn dies gelänge, dürfte bei zehntausenden von Klagen am Ende auch bei den verantwortlichen Gesellschaftern und Geschäftsführern von P&R im Vollstreckungswege nichts zu holen sein.

Selbstverständlich wird auch der Insolvenzverwalter zu prüfen haben, ob sich die jeweils handelnden Personen mit Verfügungen von einer P&R-Gesellschaft zur anderen jeweils gegenüber der geschädigten Insolvenzmasse schadensersatzpflichtig gemacht haben. Presseberichten zufolge soll etwa die P&R Transport Container GmbH bis Ende August 2017 über 200 Millionen Euro an die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH überwiesen haben.

Eigentümer der Container

Immerhin dürfen die Anleger wohl nicht befürchten müssen, dass die Insolvenzverwalter die geleisteten Garantiezahlungen erfolgreich anfechten und zurückfordern können. Grundsätzlich ist das zwar denkbar, sollte der Verdacht eines Schneeballsystems sich bestätigen. Dazu ließe sich argumentieren, die Anleger hätten Garantiemietsätze erhalten, obwohl sie gar nicht Eigentümer der Container waren.

Anders als bei der Auszahlung von Scheingewinnen im Rahmen eines Schneeballsystems sind die Anleger an den P&R Gesellschaften aber nicht als Gesellschafter beteiligt, sondern mit diesen lediglich schuldrechtlich über die Kauf- und Verwaltungsverträge verbunden. Mangels Beteiligung am Gewinn oder Verlust der P&R-Gesellschaft handelt es sich auch nicht um eine gemeinsame Anlage nach dem KAGB.

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