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Rechtsanwalt erklärt IDD-Umsetzung: Das ändert sich für Vermittler von Fondspolicen

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Änderungen bei Fondspolicen-Vermittlung

Die Beratungspflichten im Bereich der Versicherungsanlage-Produkte sollen sich zukünftig stärker an den Beratungspflichten für Finanzanlagen orientieren, erklärt Rechtsanwalt Reichow in einem aktuellen Gastbeitrag für das Versicherungsjournal. „Es soll für die Beratungspflichten also keinen Unterschied mehr machen, ob ein Investment als Direktanlage oder im Rahmen einer Fondspolice erworben wird.“

„Versicherer und Versicherungsvermittler sind danach zukünftig verpflichtet, eine Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung durchzuführen“, so Reichow weiter. Bei der Angemessenheit gehe es zunächst um die Frage, ob der Kunde nach seinen Kenntnissen und Erfahrungen die Anlage überschauen kann. Bei der Geeignetheit wird geprüft, ob die Anlage für ihn persönlich empfehlenswert ist. 

Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung

„Wie im Bereich des Paragrafen 34f Gewerbeordnung, hat der Vermittler daher auch im Bereich der Vermittlung von Fondspolicen die Kenntnisse und Erfahrungen des Versicherungsnehmers im Anlagebereich, seine finanziellen Verhältnisse und das Risikoprofil des Versicherungsnehmers zu ermitteln.“ Damit würden die Regelungen denen zur Beratung von Anlageprodukten weitestgehend entsprechen. 

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