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Rechtsanwalt erklärt Schadensersatzansprüche: Das müssen Vermittler beim Policen-Ankauf beachten

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Betreibt Käufer „echten Forderungskauf“?

Zuführende Vermittler und verkaufswillige Versicherungsnehmer sollten unbedingt überprüfen, ob das jeweilige Unternehmen, welches die Ansprüche geschäftsmäßig kaufen will, einen echten Forderungskauf betreibt oder einer Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedarf.

Falls ja, muss diese Erlaubnis bereits von Anfang an, das heißt bei Vermittlung des Kaufvertrages vorgelegen haben.

Ist dies pflichtwidrig nicht der Fall, so drohen juristische Probleme in allen Konstellationen: Aufkäuferin gegen Versicherung, Aufkäuferin gegen Verkäufer, Verkäufer gegen Vermittler, Ankäuferin gegen Vermittler – und umgekehrt.

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BGH-Urteil betrifft auch Kapitalanlagen

Die Argumente des Bundesgerichtshofs betreffen nicht nur den Versicherungskauf. Sie sind auch grundsätzlich übertragbar auf die entsprechende Abwicklung von Beteiligungen und anderen Kapitalanlagen.

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