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Rechtsanwalt erklärt Was Anleger der S&K-Fonds jetzt wissen müssen

Marc Gericke, Rechtsanwalt in der Siegburger Kanzlei Göddecke

Jetzt ist es amtlich – der Insolvenzverwalter der Fonds S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH (REVA) und Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG Dr. Achim Ahrendt fordert die Ausschüttungen an die Anleger nun gerichtlich zurück. Damit sind gerichtliche Auseinandersetzungen unumgänglich.

Begründete Zweifel 

Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte hatte bereits im vergangenen Jahr Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Forderung geäußert. Natürlich besteht im Rahmen einer gerichtlichen Verfahrens Risiken, doch so einfach, wie der Insolvenzverwalter der Fonds sich die Aufforderung und Rückzahlung im letzten Jahr vorgestellt hat, sind die Dinge nun doch nicht. Es fehlten nach unserer Auffassung formale Aspekte in der Forderung, sodass wir nicht empfehlen konnten, die Zahlungen zu leisten.

Andere Insolvenzverwalter haben Zweifel

Nun ist Herr Dr. Achim Ahrendt nur Insolvenzverwalter der beiden vorgenannten Fonds. Die Fonds Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG, S&K Investment GmbH & Co. KG und S&K Investment Plan GmbH & Co. KG werden von einem anderen Insolvenzverwalter vertreten. Theoretisch müsste dieser die Ausschüttungen ebenfalls zurückfordern, da die Grundlage der Forderung, die S&K-Gruppe habe keine Gewinne erwirtschaftet, bei diesen Fonds ebenfalls zutreffen müsste.

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Allerdings fordert der Insolvenzverwalter dieser Fonds die Ausschüttungen nicht zurück. Im Gegenteil. Nach Presseberichten hat dieser begründete Zweifel an der Durchsetzbarkeit der Forderung. Das zeigt, dass die Sache rechtlich nicht so eindeutig ist, wie sie von Dr. Achim Ahrend dargestellt wird.

Beträge dienen dem Insolvenzverwalter

Die Aufgabe eines Insolvenzverwalters ist es, die Masse zu vergrößern beziehungsweise Gelder zu Masse zu ziehen, die unrechtmäßig abgeflossen sind. Ob dies bei den Ausschüttungen der Fall ist, muss nun gerichtlich geklärt werden. Man darf aber auch nicht vergessen, wem dieses Verfahren in erster Linie dient – dem Insolvenzverwalter selbst und den ihn vertretenen Anwälten.

Ob dies bei Forderungen, die sich teilweise unter 200 Euro bewegen, wirtschaftlich sinnvoll ist, ist fraglich. Fakt ist aber, dass mit jedem Euro, den die Anleger freiwillig zurückzahlen, die Masse der Verfahren vergrößert wird und damit auch die Vergütung des Insolvenzverwalters.

Der überwiegende Teil der Forderungen, die in diesem Verfahren gestellt werden, sind die der Anleger. Diese sollen nun zahlen, damit sie anteilig aus der Masse dann wieder Geld zurückerhalten. Das klingt nach „linker Tasche – rechte Tasche“. Das Problem ist nur, dass vorher der Insolvenzverwalter zugreift und damit teilweise seine eigenen Taschen füllt.

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