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Rechtsanwalt Jens Reichow „Vertriebsgesellschaften werden zum Mini-Haftungsdach“

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Werden „Vertriebsgesellschaften“ und Haftungsdächer dann nebeneinander bestehen?

Reichow: Ja, Vertriebsgesellschaften und jetzige Haftungsdächer bestünden dann parallel und dürften auch teils in Konkurrenz zueinander stehen. Die Vertriebsgesellschaften wären dann quasi das „Mini-Haftungsdach“. Haftungsdächer bieten ihren angeschlossenen Vermittlern ja die Möglichkeit, unter ihrem Deckmantel alle Arten von Wertpapieren zu vertreiben. Vermittler, die an eine Vertriebsgesellschaft angebunden sind, werden nur auf die eingeschränkte Produktpallette des bisherigen Paragraf 34f GewO zurückgreifen können.

Wie könnte sich das auf die großen Strukturvertriebe auswirken?

Reichow: Große Strukturvertriebe dürften am meisten betroffen sein, wenn das Eckpapier umgesetzt werden sollte. Bislang gelten auch größere Strukturvertriebe nur als „einfache“ 34f-Vermittler. Sie haben also dieselben regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, wie alle anderen Vermittler auch. Mit der Umsetzung des Eckpunktepapiers könnte sich das ändern. Ziel des Gesetzgebers ist offenbar, gerade diese größeren Vertriebsgesellschaften stärker zu regulieren, indem man ihnen weitere Organisationspflichten auferlegt. Wie diese Pflichten aussehen könnten, sagt das Eckpunktepapier allerdings nicht.

Könnte das Vorhaben „Bafin-Aufsicht für 34f- und 34h-Vermittler“ noch ganz abgeblasen werden, falls die große Koalition auseinanderbricht?

Reichow: Durchaus. Es handelt sich eben nur um ein Eckpunktepapier. Auf dessen Grundlage soll im Herbst ein erster Gesetzesentwurf entstehen, welcher dann natürlich noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss. Die neue gesetzliche Regelung soll planmäßig erst am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Es bestehen also noch mehrere Möglichkeiten, dass die geplanten Regeln verändert werden oder das Gesetzesverfahren ganz gekippt wird.


Über den Interviewten:
Jens Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er ist Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow. Die Rechtsanwaltskanzlei veranstaltet regelmäßige Vorträge, Seminare und einen jährlichen Vermittler-Kongress zu vertriebsrelevanten Themen.

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