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Rechtsanwalt klärt auf So schützen sich Finanzvermittler vor Kapitalanlagebetrug

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Vorsicht vor Betrugsbanden

Um sich vor einer strafrechtlichen Verfolgung zu schützen, ist es zudem ratsam, auch von übergeordneten Anbietern erhaltene Prospekte genauestens zu prüfen. Grund dafür ist das Risiko, in ein sogenanntes Schneeballsystem eingebunden zu werden, ohne dieses zu erkennen.

Bei einem Schneeballsystem werden die Gelder der Anleger nicht in Wertpapiere investiert – stattdessen werden neue Zahlungen weiterer Anleger genutzt, um die Ausschüttungen an vorherige Anleger zu bezahlen und sich meist auch selbst zu bereichern.

Ein aktuelles Beispiel dafür stellt der in den Medien thematisierte Fall Infinus dar: Die Staatsanwaltschaft beschuldigt sechs frühere Manager des Finanzdienstleisters, als Bande rund 22.000 Anleger betrogen und ihren Kunden die Tragfähigkeit ihres Geschäftsmodells nur vorgetäuscht zu haben.

Wer als Anbieter seine Anlageprodukte und zugehörige Angaben von übergeordneten Anbietern nicht sorgfältig prüft, läuft große Gefahr, als Teil einer Betrugsbande angesehen zu werden. Der gesetzliche Strafrahmen sieht in Betrugsfällen dieser Art eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor.

Eine genaue Prüfung lässt unseriöse Anbieter sowie ein dahinterstehendes Schneeballsystem aber in der Regel erkennen. Um die eigene Unschuld später nachweisen zu können, sollten Anbieter abschließend sämtliche Prüfungen und Angaben übergeordneter Anbieter unbedingt schriftlich erfassen.

Fazit: Angaben stets prüfen und dokumentieren

In Zusammenhang mit dem Vertrieb von Anlageprodukten kann es verhängnisvoll sein, Angaben – auch von übergeordneten Anbietern – nicht genauestens zu überprüfen und zu dokumentieren. Um sich vor einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Kapitalanlagebetrugs zu schützen, sollten sich Anbieter daher vergewissern, dass alle vorgeschriebenen Angaben in ihren Prospekten aufgeführt und verifiziert sind.

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