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Aktualisiert am 29.01.2020 - 11:07 Uhrin AnalysenLesedauer: 2 Minuten

Rechtsanwalt kommentiert BGH-Urteil BU-Versicherer zahlt gesundem Kunden Rente

Der Fall

Ein Versicherungskunde forderte ab dem Jahr 2012 Leistungen aus einer BU-Versicherung. Obwohl er 2015 wieder gesund war und arbeiten ging, verlangte er, die BU-Rente auch über 2015 hinaus fortgezahlt zu bekommen.

Das Urteil

Der Sachverständige des BGH stellte bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit für 2012 und 2013 fest. Trotzdem erhielt der Kunde bis einschließlich März 2017 Leistungen zugesprochen – denn die BU-Versicherung hatte erst im Rechtsstreit durch ihre Anwälte das vorgeschriebene Nachprüfungsverfahren erklärt.

Das meint der Experte

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Tobias Strübing
Foto: Christof Rieken

Auch wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung einem Kunden keine Leistungen zuerkannt hat: Den späteren Wegfall einer zunächst bestehenden Berufsunfähigkeit kann sie nur durch eine Änderungsmitteilung geltend machen. Diese muss den inhaltlichen Anforderungen an ein Nachprüfungsverfahren genügen. Der Versicherer muss also auch dann eine Änderungsmitteilung machen, wenn erst später in einem Rechtsstreit durch einen gerichtlichen Sachverständigen bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Sonst muss der Versicherer weiterhin zahlen, obwohl der Kunde möglicherweise gar nicht mehr berufsunfähig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 13. März 2019 entschieden (Az. IV ZR 124/18).

Im vorliegenden Fall bekam der Versicherungsnehmer die vereinbarte Rentenleistung über das Ende der eigentlichen Berufsunfähigkeit hinaus zugesprochen. Denn die BU-Versicherung hatte erst während des Rechtsstreits durch ihre Anwälte das in den Versicherungsbedingungen vereinbarte Nachprüfungsverfahren erklärt und die erforderliche Vergleichsbetrachtung vorgenommen. Laut BGH gilt die Erklärung allerdings nicht rückwirkend, sondern nur in die Zukunft gerichtet: Ohne rechtzeitige Erklärung muss die Versicherung weiterhin zahlen – unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer inzwischen wieder gesund ist.

Die Entscheidung des BGH führt zu weiterer Rechtssicherheit bei der Regulierung von Leistungsfällen in der BU-Versicherung. Sie stärkt vor allen Dingen die Rechte der Versicherungsnehmer.


Der Autor:
Tobias Strübing ist Rechtsanwalt und Partner der Berliner Kanzlei Wirth Rechtsanwälte.

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