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Rechtsanwalt Marvin Kewe Zum Stand der Dinge bei PIM Gold

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Nach den bisher bekannten Angaben zum Sachverhalt dürfte es zum einen an den tatsächlich vorhandenen Goldbeständen fehlen. Zum anderen dürfte es auch an den rechtlichen Voraussetzungen des Eigentumserwerbs, vor allem an der Bestimmtheit der zu übertragenden Goldbestände, fehlen.

Was können und sollen Anleger tun?

Anleger sollten also nun ihre eigene rechtliche Position prüfen lassen. Dieses zum einem über die Staatsanwaltschaft Darmstadt, indem sich Anleger dort mit ihrem Namen, Anschrift und Vertragsdaten melden. Die Meldung dorthin kann entweder per Email an [email protected] erfolgen oder aber auch per Post an die Adresse der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Des Weiteren können Anleger juristischen Rat einholen.

Was kann passieren?

Sollten sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bewahrheiten, so ist die Insolvenz der PIM Gold zu befürchten. In diesem Fall stünde Anlegern größeres Ungemach in Haus, da sie anstelle des Erwerbs von Eigentum gegebenenfalls nun nur noch einen Schadensersatzanspruch zur Insolvenztabelle anmelden könnten. Ebenso bestünde für Anleger, die in den letzten Jahren Goldbestände verkauft oder Bonusbestände erhalten haben, die Gefahr, dass ein Insolvenzverwalter diese Verfügungen nach den Vorschriften der Insolvenzordnung anficht. Sollte es zu einem Insolvenzverfahren kommen, so werden wir uns für die Einsetzung eines (vorläufigen) Gläubigerausschusses stark machen, um die Rechtsposition der Anleger zu stärken und zu schützen.

Fazit

Für Kunden der PIM Gold gilt aus unserer Sicht nun dreierlei:

  1. Ruhe bewahren und die Entwicklung der Sachlage genau verfolgten.
  2. Eigene Rechtspositionen klären und ggf. sichern.
  3. Vorausschauend agieren auf mögliche Entwicklungen der Sachlage.

Dazu gehört:

  • Eigentumslage prüfen lassen und geltend machen. (Achtung: vertragliche Auswirkungen beachten)
  • Sollte es zu einem Insolvenzantrag kommen: Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses erwirken.
  • Strafrechtliche Verfolgung unterstützen: Aufruf der Polizei beantworten. Hilfreich bei Akteneinsicht und etwaigem Adhäsionsverfahren.
  • Vermeidung von insolvenzrechtlichen Anfechtungsforderungen / Abwehr etwaiger Forderungen im Insolvenzfall.


Über den Autor:
Marvin Kewe ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Geschäftsführer der Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft. Die Kanzlei hat unter www.pim-schaden.de eine Informationsseite eingerichtet.

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