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Aktualisiert am 28.01.2020 - 16:59 Uhrin AnalysenLesedauer: 9 Minuten

Rechtsanwalt Nicolas Eberle Wie Security Token Offerings den Kapitalmarkt umkrempeln können

Nicolas Eberle
Foto: Rose & Partner

Als Initial Coin Offering (ICO) bezeichnet man das Einwerben von Kapital über das Internet gegen Ausgabe der namensgebenden „Coin“. Die Emission erfolgt dabei über die Distributed Ledger Technologie (DLT, bekanntestes Beispiel ist die Blockchain). Zwischen 2013 und 2019 hat der Bereich eine Marktkapitalisierung von etwa 150 Milliarden US-Dollar entwickelt.

Das klassische ICO

Weltweit haben bereits zahlreiche Start-up-Unternehmen dieses Instrument zur Kapitalbeschaffung genutzt. Teils auch solche Unternehmen, die nichts weiter als eine grobe Geschäftsidee vorzuweisen hatten, welche in einem Whitepaper umschrieben wurde. Bei einem typischen ICO handelt es sich im Grunde um die Ausgabe unregulierter virtueller Recheneinheiten (Überbegriff: Token) gegen Einzahlung eines bestimmten Zeichnungsbetrages in Kryptowährung (ebenfalls Recheneinheiten) in eine Wallet (virtuelles Konto) des Unternehmens, welches das ICO durchführt.

Häufig werden mit den ausgegebenen Coins (oder Token) Rechte verbunden. Anhand dieser lassen sich die Token grob kategorisieren:

  • Werden dem Token Partizipationsrechte am späteren Unternehmenserfolg, ein fester jährlicher Zins oder auch eine Kombination aus beidem zugeordnet, so spricht man von einem Security Token.
  • Werden Nutzungsrechte im Weitesten vergleichbar einem Gutschein für zukünftig angebotene Produkte oder Dienstleistungen versprochen, so handelt es sich um einen Utility Token.
  • Die Kombination aus diesen beiden Token-Formen nennt sich schließlich Hybrid Token.

Wilder Westen der Unternehmensfinanzierung

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Beim klassischen ICO erfolgt allerdings keine standardisierte Information der Anleger, die über das die Geschäftsidee umschreibende Whitepaper hinausginge. Es gibt keinen Wertpapierprospekt, keine veröffentlichten Unternehmenskennzahlen (die häufig auch noch nicht vorliegen), keine Plausibilitätskontrolle oder gar Due Diligence und keine oder nur wenige Risikohinweise. Zudem sind die Investoren nicht abgesichert – sieht man von den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften zum Schadensersatz ab, die sich im Schadensfall möglicherweise nicht vollstrecken lassen.

Bei der ICO-Welle der 2010er Jahre handelte es sich, drastisch gesprochen, um die Rückkehr in den Wilden Westen der Unternehmensfinanzierung. Nachdem Briefkastenfirmen in den vergangenen Jahren teils in betrügerischer Absicht Millionenbeträge von Privatanlegern eingeworben hatten, zahlreiche ICO-Anleger einen Totalverlust erlitten haben und der Hype um Bitcoin und Co. insgesamt etwas abgeklungen ist, kippte die Stimmung bei den Anlegern zusehends. Auch die Aufsichtsbehörden überall auf der Welt, die mit teils weitreichenden Maßnahmen unregulierte ICOs einzuhegen versuchten, haben dazu beigetragen, dass der Terminus „ICO“ zwischenzeitlich eher negativ konnotiert ist.

Einschlägige Branchenseiten beziffern das weltweit im Jahr 2018 im Rahmen von ICOs eingeworbene Kapital auf immer noch etwa 7,8 Milliarden US-Dollar. Im Jahr 2019 allerdings wurden weltweit (Stand: Ende Dezember) gerade einmal etwa 371 Millionen US-Dollar durch ICOs eingeworben.

Die Technologie hinter den ICOs

Bei aller berechtigter Kritik an den ICOs der vergangenen Jahre muss man doch differenzieren zwischen der Technologie als solcher und der konkreten Umsetzung. Die Distributed Ledger Technologie (DLT) ermöglicht es, nach vorab festgelegten Parametern durch sogenannte Smart Contracts automatisiert Token auszugeben. Ein Anleger kann einen solchen Token „zeichnen“ und einen festgelegten Betrag bestimmter Krypto- oder Fiat-Währungen auf ein Konto oder eine Wallet des Emittenten überweisen.

Die dem Token zugeordneten Rechte sind nunmehr durch den Inhaber des Tokens – jedenfalls technisch – ohne Weiteres auf einen anderen Inhaber übertragbar. Der Token selbst ist damit handelbar. Die dem Token zugeordneten Rechte, zum Beispiel laufende Zinszahlungen oder endfällige Rückzahlungen, bleiben auch nach einem Inhaberwechsel gewahrt und werden automatisch der Wallet des neuen Inhabers zugeordnet.

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