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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 1 Minute

Rechtsanwalt rät So begrenzen Makler die Beratungshaftung bei Bestandsübertragung

Stephan Michaelis, Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte. Foto: Screenshot vom YouTube-Video einer früheren Veranstaltung
Stephan Michaelis, Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte. Foto: Screenshot vom YouTube-Video einer früheren Veranstaltung

Auf der Tagung seiner Kanzlei erklärte Stephan Michaelis, Fachanwalt für Versicherungs-, Handels- und Gesellschaftsrecht, wie Makler die Beratungshaftung bei Bestandsübertragung minimieren können. Makler sollten „Bestandsübertragungen wie Neugeschäft behandeln“, zitiert das Versicherungsjournal den Rechtsexperten. So müssten Makler auch bei Bestandsübertragungen fragen, ob ein Beratungsanlass besteht, ob eine Besichtigung erforderlich ist, welche Wünsche der Kunde hat und was der Makler sonst noch wissen sollte. 

Außerdem wies Michaelis auf Vorteile einer sauberen Dokumentation hin. Er schilderte unter anderem den Fall eines Versicherungskunden, der seine Lebensversicherung wechselte und angeblich nicht über die Nachteile dieses Wechsels aufgeklärt wurde. Der Makler behauptete hingegen, den Kunden umfassend informiert zu haben. Da er dies aber nicht nachweisen konnte, verlor er den Prozess und musste den Schaden des Kunden ersetzen. Mit einer sauberen Dokumentation wäre das nicht passiert, so Michaelis.  

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