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Rechtsanwalt rät Solar-Millennium-Gläubiger bekommen Vorabausschüttung

Lesedauer: 2 Minuten
Klaus Nieding,Vorstand der Rechtsanwaltskanzlei Nieding+Barth
Klaus Nieding,Vorstand der Rechtsanwaltskanzlei Nieding+Barth
Morgen ist es soweit, dann erhalten die Anleihegläubiger der insolventen Solar Millennium eine erste Vorabausschüttung auf die Insolvenzquote im Insolvenzverfahren. Die Quote der Vorabausschüttung beträgt gut 9,75 Prozent. Insgesamt hat der Insolvenzverwalter Volker Böhm 25 Millionen Euro an die Gläubiger überwiesen. „Die Ausschüttung erfolgt unter Zugrundelegung der festgestellten Insolvenzforderung in Höhe des Nominalbetrags der Anleihebeteiligung zuzüglich anteiliger Zinsen“, erklärt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und Gemeinsamer Vertreter der Anleihen Nr. 4 – 7 der Solar Millennium. „Bei der Ausschüttung auf den Zinsanteil handelt es sich um eine abgeltungssteuerpflichtige Zahlung. Das wird aber von den jeweiligen Kreditinstituten berücksichtigt“, ergänzt Nieding+Barth-Anwalt Marvin Müller-Blom. Da es sich bei der vorstehenden Ausschüttung um eine Vorabausschüttung handelt, müssen betroffene Anleihegläubiger ihre Anleihen nach der Ausschüttung weiter im Depot halten. „Nur dann können die Anleihegläubiger auch künftige Auszahlungen aus der Insolvenzmasse erhalten“, erläutert Nieding. Die Bekanntgabe individueller Bankdaten sei bei dem gewählten Auszahlungsverfahren nicht erforderlich, versichert Anwalt Müller-Blom: „Auch künftig werden die Ausschüttungen automatisch im Wege des Clearstream-Verfahrens an die depotführende Bank erfolgen.“ Der Insolvenzverwalter Volker Böhm ist nach wie vor mit der Verwertung der Insolvenzmasse und der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen gegen Dritte befasst. „Derzeit kann noch nicht gesagt werden, wann das Insolvenzverfahren tatsächlich abgeschlossen sein wird und wann es zur nächsten Quotenauszahlung kommt“, sagt Nieding.

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