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Rechtsanwalt rät Verbraucher sollten Kündigung alter Bausparverträge nicht hinnehmen

Lesedauer: 2 Minuten
Die Bausparkassen haben seit Ende 2014 ca. 200.000 Altbausparverträge gekündigt. Trotz anhaltender Niedrigzinsphase bekommen Anleger nämlich ca. vier Prozent Zinsen auf ihre Ersparnisse - bei anderen Kreditinstituten ist das bei risikolosen Anlagen utopisch. Auf der Gegenseite können kaum noch Einnahmen durch Bauspardarlehen erwirtschaftet werden, da Kreditnehmer Anbieter mit niedrigeren Hypotheken-Zinsen bevorzugen. Doch rechtfertigt eine schlechte Rentabilität die Kündigung von Kunden, die sich mühsam ein Polster aufgebaut haben? Laut den meisten Oberlandesgerichten: Ja.

Das Oberlandesgericht Stuttgart stärkte nun die Rechte der Bausparer und erklärte am 30.03.2016 (Az. 9U171/15) diese Kündigungen für unwirksam. „Davon sind solche Bausparverträge betroffen, die seit zehn Jahren zuteilungsreif, aber noch nicht voll bespart sind, und bei denen der Bausparer eine Auszahlung der Bausparsumme bisher ablehnte“, erläutert Rechtsanwalt Dimitri Mass. Da Kündigungen von bereits vollständig angesparten Bausparverträgen gerichtlich bestätigt wurden, nutzen Bausparkassen diese Rechtsprechung nun auch bei betreffenden Bausparverträgen. Auch dies ist unzulässig. Mittlerweile existieren etwa 200 Urteile zu diesem Thema - jetzt muss der Bundesgerichtshof die Sache endgültig klären.

Angebote zur Auszahlung ablehnen - Urteil des Bundesgerichtshofs abwarten

Der Online-Marktplatz für Rechtsdienstleistungen advocado rät Bausparern, unbedingt Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen. Zudem sollten Angebote zur Auszahlung abgelehnt werden, da sonst der Kündigung zugestimmt werden würde. Anstelle einer Klage sollte das höchstrichterliche Urteil des Bundesgerichtshofs abgewartet werden, denn wer zuvor schon klagt und ein negatives Urteil erhält, kann später nicht vom positiven Entscheid des BGH profitieren. Von Vorteil ist auch die Heranziehung der Verbraucherzentrale oder eines Rechtsanwalts, um sich über das weitere Vorgehen beraten zu lassen.

Bankrechtsspezialist Mass beruhigt zudem Bausparer, die nun Angst um ihre Ersparnisse haben: „Nach einem durchgeführten Stresstest der Bundesanstalt für Finanzen (BaFin) aus Mitte 2015 stellt das aktuelle Zinstief aber noch keine Gefahr für Bausparkassen dar.“ Die Bausparsumme bei den Bausparkassen steige demnach kontinuierlich an, im Jahr 2015 stand sie bei insgesamt über 867 Milliarden Euro.
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